hier: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Kyffhäuserland hat in seiner Sitzung am 23.11.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/2023 „Wohngebiet Bendelebener Straße“ im Ortsteil Steinthaleben der Gemeinde Kyffhäuserland beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß BauGB damit eingeleitet.
Das Planverfahren soll nunmehr unter einer neuen Bezeichnung und mit einer neuen Zweckbestimmung als Bebauungsplan Nr. 02/2023 „Caravanstellplatz Bendelebener Straße“ im OT Steinthaleben der Gemeinde Kyffhäuserland fortgeführt werden. Die erforderlichen Beschlüsse wurden dazu in der Sitzung des Gemeinderates am 15.05.2025 gefasst.
Wesentliches Ziel der Planung
soll nunmehr sein, im Plangebiet Stellplätze für Wohnwagen, Wohnmobile und Caravan zu errichten und anzubieten, um die Lagevorteile der Gemeinde zu nutzen und die touristische Entwicklung des Ortsteiles durch die Realisierung eines Caravanstellplatzes zu stärken.
In seiner Sitzung am 15.05.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Kyffhäuserland dem Planentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie Anlagen zugestimmt und die Veröffentlichung der Planunterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02/2023 „Caravanstellplatz Bendelebener Straße“ im OT Steinthaleben, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht, Grünordnungsplan und integriertem Artenschutzfachbeitrag sowie alle wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen des Planverfahrens, werden gemäß § 3 (2) BauGB zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum:
vom 10.06.2025 bis 11.07.2025
im Internet als Download unter der Adresse
https://www.kyffhaeuser-land.de/de/
veröffentlicht.
Als zusätzliches Informationsangebot werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum an nachfolgender Stelle innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich:
| Ort: | Sekretariat der Gemeinde Kyffhäuserland, Neuendorfstraße 3, 99707 Kyffhäuserland |
| Montag: | 9:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag: | 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 - 11:00 Uhr |
Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an bauamt@kyffhaeuserland.de erfolgen.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Gemeinde Kyffhäuserland, Neuendorfstraße 3, 99707 Kyffhäuserland gesandt oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Gemeinde Kyffhäuserland unberücksichtigt bleiben können.
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen des Planverfahrens sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus: Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 02/2023 „Caravanstellplatz Bendelebener Straße“ im OT Steinthaleben mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgüter, Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag; die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Bodenschutz/Altlasten, Geologie, Arten- und Naturschutz, Immissionsschutz, Wasserrecht, verkehrliche Erschließung, Ver- und Entsorgung.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
gez. Hoffmann
Bürgermeister