Die in der Sitzung des Gemeinderates vom 25. Mai 2023 beschlossene Vorschlagsliste - Schöffenwahlliste - wird gemäß der §§ 36 Abs. 3, 37 GVG i.V.m. der Nr. 2.11 der Verwaltungsvorschrift zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen des Freistaates Thüringen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 21.08.2023 bis 28.08.2023 zu den Dienst- und Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung im Raum 10 öffentlich ausgelegt.
Knut Hoffmann
Bürgermeister