L 2290 Bilzingsleben - Günserode
Um- und Ausbau der Landesstraße
Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Region Nord beabsichtigt in der Landgemeinde Kindelbrück, Ortsteil Bilzingsleben und in der Gemeinde Kyffhäuserland, Ortsteil Günserode zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit das o. a. Bauvorhaben durchzuführen. Um die Planung vorbereiten zu können, müssen auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit vom 15.07.2024 bis zum 30.08.2024 Vorarbeiten durchgeführt werden, und zwar:
- | Planungsbegleitende Vermessung im Bereich der Landesstraße und der angrenzenden Flächen in einem Korridor von ca. 10 m Breite beidseitig der Landesstraße. |
Folgende Grundstücke sind betroffen:
| - | Gemarkung Bilzingsleben, Flur 8: |
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| 98/7, 609/99, 102/4, 102/6 97/2, 67/3, 97/3, 97/6, 97/7, 97/8, 97/5, 96/6, 96/7, 96/9, 96/8, 95/2, 94/3, 92/2, 91 /1, 91 /2, 90/2, 89/1, 89/3, 89/4, 88/1, 88/2, 87/2, 87/7, 87/8, 87/4, 87/9, 87/10, 87/ 11, 150/2, 61 /1, 61 /5, 61 /6, 61 /7, 61 /8, 150/3, 59/3, 53/2, 20/8, 19/2, 20/6, 525/155, 154/3, 152/3, 152/4, 152/5, 151 /2, 149/1, 149/2, 120/2, 118/3, 117/4, 117/1, 117/3, 114/4, 114/3, 113/2, 110/2, 109/11, 109/5, 109/10, 109/9, 109/3, 109/8, 109/2, 109/7, 107/1, 107/2, 106/8, 106/7, 106/6, 106/5, 106/1, 105/6, 105/5, 105/4, 105/1, 104/1, 104/2, 102/5, 538/103 |
| - | Gemarkung Günserode, Flur 3: |
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| 309/4, 242/3, 242/4, 308/1, 308/2, 246/3, 246/9, 316/4, 246/4, 246/8, 306/1, 306/4, 266/1, 318, 319, 309/2, 305/2, 309/1, 296/8, 312/2, 312/1, 313/1, 313/2, 296/1, 296/2, 296/7, 296/5, 311 /3, 311 /4, 265/1, 265/2, 262/1, 262/2, 261 /2, 261 /3, 259/1, 259/2, 258/1, 258/2, 311 /5, 311 /6, 309/3, 250/2, 250/3, 310/1, 310/2, 316/1, 316/5, 243/3, 243/4, 243/5, 243/6, 243/7, 243/8, 243/9, 243/10, 243/11, 243/12, 243/13, 243/14, 248/1, 248/2 |
| - | Gemarkung Günserode, Flur 5: |
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| 837/576, 831 /576, 835/798, 594/5, 594/4, 594/8, 594/9, 941 /784, 615/3, 615/5, 615/1 |
| - | Gemarkung Günserode, Flur 1: |
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| 198/40, 118/11, 118/9, 39, 118/10 |
Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse Iiegen und für die spätere Durchführung der geplanten Baumaßnahme unabdingbar sind, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 37 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) verpflichtet, sie zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige unmittelbare Vermögensnachteile, die Ihnen durch diese Arbeiten entstehen sollten, werden angemessen in Geld entschädigt.
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Ihren Antrag oder auf Antrag der zuständigen Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.
Durch diese Vorarbeiten wird noch nicht über die Zulassung und die Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
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| Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Region Nord |
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| Siemensstraße 12 |
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| 37327 Leinefelde-Worbis |
einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Andreas Bode
Regionalleiter