Der Gemeinderat der Gemeinde Kyffhäuserland hat in seiner Sitzung am 15.05.2025 mit Beschluss-Nummer 07-07/2025 aufgrund des § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.08.2024 (BGBl. I S. 266) m.W.v. 22.08.2024, des § 1 Nr. 1 der Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts vom 13. Februar 2007 (GVBl. S. 11), §§ 1 bis 3 geändert sowie neuer § 11 eingefügt, alter § 11 wird neuer § 12 durch Verordnung vom 18. April 2023 (GVBl. S. 176) und des § 19 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) folgende Parkgebührenordnung beschlossen:
§ 1
Geltungsbereich
(1) Für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Kyffhäuserland werden, soweit die Parkflächen mit Parkuhren ausgestattet sind, Parkgebühren erhoben.
(2) Um die Nutzung des Parkraums auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen durch eine möglichst große Anzahl von Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten, werden Gebühren Nach Maßgabe der §§ 2 und 4 festgesetzt.
(3) In das gebührenpflichtige Gemeindegebiet werden nachstehende öffentliche Straßen, Wege und Plätze einbezogen:
| • | Parkplatz an der Barbarossahöhle (Gemarkung Rottleben, Flur 2, Flurstück 8) |
§ 2
Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld
Die Gebührenschuld entsteht und wird fällig mit dem Parken eines Fahrzeuges auf den genannten Parkflächen.
§ 3
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist, wer ein Fahrzeug auf der Parkfläche parkt.
§ 4
Höhe der Parkgebühren
(1) Die Parkgebühren betragen für Kfz:
| a) | Tageskarte | - | 2,00 Euro |
(2) Die Parkgebühren für Wohnmobile entsteht und wird fällig mit dem Parken und beträgt 10,00 € je angefangenen 24 Stunden gilt. Die Höchstparkdauer beträgt 48 Stunden innerhalb 7 Tagen.
§ 5
Schlussvorschriften
Diese Satzung tritt am 01.07.2025 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung über Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren (ParkgebOKL) vom 05.06.2014 außer Kraft.
Kyffhäuserland, 25.06.2025
K. Hoffmann
Bürgermeister — Siegel