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Das Heimatblatt
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung des Ergebnisses einer Liegenschaftsvermessung

In der Gemeinde Kyffhäuserland

Gemarkung:

Rottleben

Flur:

7

Flurstück:

632/3

wurde eine Grenzwiederherstellung und Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S.574) in seiner aktuellen Fassung durchgeführt. Über die Liegenschaftsneuvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen.

Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom

11.07.2025 bis 11.08.2025

Montag bis Donnerstag

von 08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag

und 08:00 bis 13:00 Uhr

in der Geschäftsstelle des

Öffentlich bestellten Vermessungsingenieures Stephan Fleischer, Magdeburger Allee 124, 99086 Erfurt

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Stephan Fleischer, Magdeburger Allee 124, 99086 Erfurt Widerspruch eingelegt werden.

Erfurt, den 10.06.2025

gez.

Stephan Fleischer Dipl.-Ing. (FH)

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur