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Das Heimatblatt
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Kyffhäuserland für das Haushaltsjahr 2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Kyffhäuserland hat in seiner 29. Sitzung am 25. Mai 2023 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Auf Grundlage des § 57 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 14. August 2023 (AZ: L.3.1 - 2010-GV085 - 01/23), Posteingang bei der Gemeinde Kyffhäuserland 15.08.2023, erteilt.

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Kyffhäuserland für das Haushaltsjahr 2023 wird, nachdem die Frist des § 21 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 ThürKO abgelaufen ist, nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Kyffhäuserland „Amtsblatt der Gemeinde Kyffhäuserland - Das Heimatblatt “ öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Kyffhäuserland unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.

Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes beginnt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO während der Dienstzeiten:

Montag:

09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag:

09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag:

09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag:

09:00 bis 11:00 Uhr

in der Zeit vom 08.09.2023 bis zum 22.09.2023 in der Gemeinde Kyffhäuserland, Neuendorfstraße 3, 99707 Kyffhäuserland in Zimmer Nr.: 1 öffentlich zur Einsichtnahme aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird der Haushaltsplan zur Einsichtnahme während der allgemeinen Dienstzeit zur Verfügung gehalten.

Kyffhäuserland, den 25.08.2023

Gez. K. Hoffmann

Bürgermeister

Haushaltssatzung der Gemeinde Kyffhäuserland für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 55 und 57 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127)

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

6.655.245 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.720.070 EUR

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 EUR festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

300 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

389 v. H.

2.

Gewerbesteuer

395 v. H.

§ 5

1.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 720.000 EUR festgesetzt.

2.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschafts- und Erfolgsplan des Eigenbetrieb „Barbarossahöhle“ wird auf 40.000 € festgesetzt.

§ 6

-nicht belegt-

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Kyffhäuserland, den 25. August 2023

Gez. K. Hoffmann

Bürgermeister