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Das Heimatblatt
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde
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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde

Ortsteil Hachelbich

1.

Zahl der Wahlberechtigten:

471

2.

Zahl der Wähler:

324

3.

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

8

4.

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

316

5.

Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt

1.267

6.

Zahl der auf jede wählbare Person abgegebenen gültigen Stimmen

 — 

 — 

7.

Name der Gewählten

 — 

Korrektur zu den Ergebnissen der Wahl des Orteilbürgermeisters des Ortsteil Günserode

Ortsteil Günserode

1.

Zahl der Wahlberechtigten:

135

2.

Zahl der Wähler:

105

3.

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

4

4.

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

101

5.

Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge und Bewerber entfallenden gültigen Stimmen

 — 

 — 

6.

Name des Gewählten

Ziegenhorn, Thomas (Günseröder Wähler)

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem

Landratsamt Kyffhäuserkreis

Kommunalaufsicht

Markt 8

99706 Sondershausen

wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.