hiermit lade ich Sie im Namen des Vorstandes recht herzlich zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung des Vereins der Freunde und Förderer der Regelschule Berka/Werra e.V.
| am Dienstag, den 14.03.2023, um 19.00 Uhr | |
| in die Regelschule Berka/Werra, Raum 301, |
ein.
Lt. § 5 1. a) unserer Satzung ist der Vorstand verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass die Mitgliederversammlung beschlussfähig ist, wenn mindestens ein Drittel sämtlicher Vereinsmitglieder anwesend sind. Für den Fall der Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist.
Tagesordnung
| 1. | Begrüßung, Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Jahresbericht des Vorstands |
| 3. | Jahresbericht des Schatzmeisters |
| 4. | Prüfbericht der Revisionskommission |
| 5. | Aussprache zu den Punkten 2 bis 4 |
| 6. | Entlastung des Vorstandes |
| 7. | Bestellung der Revisionskommission |
| 8. | Beschluss zur Unterstützung der Eichelbergschule Berka/Werra im SJ 2023/24 |
| 9. | Weitere Anträge und Abstimmungen |
| 10. | Schluss der Mitgliederversammlung 2023 |
Über ein zahlreiches Erscheinen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Gisela Ebenau
Vorsitzende