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Amtsblatt der Stadt Werra-Suhl-Tal
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Stellenausschreibung Leitung der Bauverwaltung (m/w/d)

Stellenausschreibung

Die Stadt Werra-Suhl-Tal im Wartburgkreis (10 Ortsteile mit ca. 6.300 Einwohnern) beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Leitung der Bauverwaltung (m/w/d)

einzustellen.

Ihr zukünftiges Aufgabengebiet umfasst:

•

Leitung der städtischen Bauverwaltung und Fach- und Dienstaufsicht für alle zugehörigen Mitarbeiter*innen

•

Begleitung der baulichen Stadtentwicklung in enger Abstimmung mit den kommunalen Gremien

•

Betreuung von Baumaßnahmen im Stadtgebiet, Führung von Vergabeverfahren für Bauleistungen und Verantwortung für die Bauleitplanung

•

Koordinierung der Einwerbung und Abwicklung von Fördermitteln für Bauprojekte

•

Verantwortung von Grundstücks- und Breitbandangelegenheiten, inklusive Grundstücksvermarktung im Stadtgebiet

•

Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern, sowie Gewerbetreibenden bei der Beantragung von Bauvorhaben

•

Wahrnehmung von Sitzungen des Stadtrates und anderer städtischer Gremien

•

Begleitung und Gestaltung der Eingliederung des städtischen Bauhofes in die Bauverwaltung mit späterer Ausübung der Fach- und Dienstaufsicht über die Mitarbeiter

•

Aufbau eines Gebäude- und Energiemanagements in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern und Behörden

Unsere Anforderungen an Sie:

•

Diplom-Verwaltungswirt*in (FH), Verwaltungsfachwirt*in (Fortbildungslehrgang II) bzw. Verwaltungsbetriebswirt*in (VWA) oder eine vergleichbare Qualifikation mit Erfahrungen im Baubereich oder hilfsweise abgeschlossenes wissenschaftliches Studium (Diplom-, Bachelor-, Masterabschluss) im Bereich Ingenieurwesen, Raumplanung oder Architektur o.ä.

•

mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Bauen / Planung ggf. sogar in einer Kommunalverwaltung sind wünschenswert

•

fundierte Kenntnisse im Bau-, Vertrags- und Vergaberecht (HOAI, GWB, VgV, VOB u.a.)

•

Leitungs- und Verwaltungserfahrung ist wünschenswert

•

Kenntnisse im Bereich EDV, möglichst auch in Fachanwendungen

•

Bereitschaft zur Terminwahrnehmung auch außerhalb der regulären Dienstzeiten (z. B. Teilnahme an Stadtratssitzungen in den Abendstunden)

•

Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft dienstliche Fahrten gegen Fahrtkostenersatz mit dem privaten PKW durchzuführen

Die Qualifikation ist durch entsprechende Zeugnisse oder sonstige Nachweise zu belegen.

Was uns noch wichtig ist:

•

Freude und Interesse am Umgang mit Menschen

•

Team- und Kooperationsfähigkeit

•

Aufgeschlossene Art und eine freundliche Gesprächskultur

•

Respektvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit Kolleg*innen und Vorgesetzten

•

Bereitschaft zur Selbstreflektion und persönlichen Weiterentwicklung

•

Strukturierte und professionelle Zusammenarbeit mit den zahlreichen externen Partnern der Stadt durch sicheres Auftreten, Kommunikationsstärke und Flexibilität

Wir bieten Ihnen:

•

ein anspruchsvolles und vielseitiges Aufgabenfeld

•

einen krisen- und zukunftssicheren Arbeitsplatz mit flexiblen Arbeitszeiten

•

eine unbefristete Anstellung in einem Beschäftigungsverhältnis mit 39 Stunden wöchentlich, eine Besetzung der Stelle in Teilzeit ist ggf. möglich

•

leistungsgerechte Vergütung bei entsprechender Qualifikation und beruflicher Erfahrung bis EG 11 TVöD (VKA),

•

umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

•

eine betriebliche Altersversorgung

•

Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt

Ihre aussagekräftige Bewerbung, senden Sie bitte

bis spätestens 28.02.2023 als PDF, an die E-Mail

buergermeister@stadt-werra-suhl-tal.de

oder schriftlich an die

Stadt Werra-Suhl-Tal

z. Hd. Bürgermeister -persönlich-

Berka/Werra, Markt 1

99837 Werra-Suhl-Tal

Die Stadt Werra-Suhl-Tal fördert die Gleichstellung aller Geschlechter (männlich/weiblich/divers). Die gegenständliche Stelle ist für alle Geschlechter (m/w/d) gleichermaßen geeignet.

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber ordnungsgemäß vernichtet. Aus verwaltungsökonomischen Gründen kann eine Rücksendung der Unterlagen nicht erfolgen.