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Amtsblatt der Stadt Werra-Suhl-Tal
Ausgabe 10/2023
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Deutscher Bundestag antwortet auf Petition und sieht keinen Handlungsbedarf 

Keine Einigkeit im Bundestag

Ich möchte mich bei allen Bürgern bedanken, die mit ihrer Unterschrift die Petition „Weniger Strahlenbelastung durch Aufklärung und Kennzeichnung von Geräten mit Funk“ unterstütz haben. (Die Petition können Sie im Internet nachlesen) Sie haben ein Recht auf Kenntnisnahme vom Beschluss.

Kernpunkte der Petition sind neben geforderter Aufklärung:

Eine Kennzeichnung von Funkgeräten einzuführen.

WLAN in Geräten muss abschaltbar sein.

Funk ist beim Kauf des Gerätes deaktiviert,

Aktivierung durch einschalten.

In der Werbung auf mögliche Strahlenbelastung hinweisen

Immer mehr Elektrogeräte, wie z.B. Geschirrspüler, sind mit WLAN ausgestattet. Die meisten Menschen nutzen die WLAN-Funktion nicht und sind doch diesen Strahlen im Microwellenbereich ausgesetzt, aus Unkenntnis oder weil sich das WLAN nicht deaktivieren lässt. Dies widerspricht meines Erachtens auch vollkommen der von unserer Regierung angestrebten Klimapolitik (Stromsparen wegen Erderwärmung), wenn man sich über die Arbeitsweise der Microwelle Gedanken macht.

Im Mai 2023 kam es zum Abschluss des Petitionsverfahrens im Petitionsausschuss, „weil dem Anliegen teilweise entsprochen wurde“ so die Begründung des Ministeriums für Verbraucherschutz, mit für mich haarsträubenden Argumenten, wie:

Die Anforderungen sind innerhalb Europas festgelegt und dürfen national nicht verschärft werden

Bei den meisten WLAN- Geräten sind die Sender abschaltbar, so werde der Petition teilweise entsprochen

Bei Handys und Smartphonesgibt es eine Selbstverpflichtung verbesserte Verbraucherinformationen anzubieten

Es lägen keine Erkenntnisse vor, die auf Gefahren hinweisen und Grenzwerte in Frage zu stellen

Es scheint, als würde sich die Antwort zumindest zum Teil nur auf Handys und Smartphones beschränken.Es bleibt der Industrie überlassen, ob Warnhinweise gegeben werden und es wird kein Bedarf an Aufklärung gesehen.Wissenschaftliche Erkenntnisse werden ignoriert.

Technikfolgenausschuss des Bundestages fordert Aufklärung und Minimierung der Strahlenbelastung

Erschreckend ist, dass zum Zeitpunkt des Petitionsbeschlusses der Bericht zur Technikfolgenabschätzung (TA), (Drucksache 20/5646) schon vorlag, welcher Aufklärung fordert. Zur TA wurden Publikationen ausgewählter europäischer Länder gesichtet, sowie über 250 wissenschaftliche Publikationen aus anderen Regionen ausgewertet. Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch hochfrequente (HF) elektromagnetischer Felder (EMF), wie sie bei Mobilfunk Anwendung finden, werdenzugegeben. Einige der Experten fordern, die IARC-Einstufung von HF-EMF, die bislang als „möglicherweise krebserregend“ galten, als „krebserregend“ einzustufen und die Grenzwerte zu erniedrigen. Tierversuche weisen auf ein erhöhtes Tumorrisiko undneurodegenerative Erkrankungen unter dem Einflussvon EMF hin. Eine Zellstudie brachte Hinweise auf Nervenschäden und kognitive Funktionsstörungen. Nach Meinung etlicher Experten und der WHO müssten Kinder, aufgrund ihrer Anatomie und Physiologie grundsätzlich für empfindlicher gegenüber HF-EMF betrachtet werden

Für weitere Auskünfte, oder wenn Sie Mitglied im „Bündnis verantwortungsvoller Mobilfunk Deutschland“ (bvmde.org) werden möchten, können Sie mich kontaktieren.

Manuela Ernst (Mitglied im bvmde und diagnosefunk)

Tel. 036922 29182