Die Jagdgenossenschaft Fernbreitenbach fasste auf ihrer Mitgliederversammlung am 25.05.2023 satzungsgemäß mit Mehrheit der Stimmen und vertretenen Flächen folgende Beschlüsse:
| 1 | Die Versammlung der Jagdgenossen/innen nimmt den Bericht des Vorstandes, den Kassenbericht und den Bericht der Rechnungsprüfer vom 25.05.2023 zur Kenntnis. Dem Vorstand wird Entlastung erteilt. | |
| Abstimmung: | Einstimmig |
| 2 | Auf Antrag und mit aktuellem Besitznachweis an bejagdbarer Grundfläche erfolgt die Ausschüttung des Reinertrages für das Jagdjahr 2020 bis 2023. | |
| Abstimmung: | Einstimmig |
| 3 | Für Verwaltungsausgaben, Aufwandsentschädigungen, Kontoführung / Schulungen und für die Werterhaltung / Erneuerung der Bänke der Jagdgenossenschaft werden 800,00€ bewilligt. | |
| Abstimmung: | Einstimmig |
| 4 | Die durch Auslage bei der Stadtverwaltung veröffentlichte Satzung wird als neue Satzung der Jagdgenossenschaft Fernbreitenbach zur Anzeige / Genehmigung beim Landratsamt des Wartburgkreises eingereicht. | |
| Abstimmung: | Einstimmig |
| Im Weiteren ist sie für die Mitglieder auch elektronisch beim Jagdvorsteher abrufbar und einsehbar. | |
| 5 | Die Jagdgenossenschaft regt bei der Stadt Werra-Suhl-Tal (vorrangig auf deren geeigneten Grundstücken) die Rekultivierung und Neuanlegung von Streuobstwiesen aus Förderprogrammen an und beteiligt sich nach entsprechender Beschlusslage der Mitgliederversammlung. | |
| Abstimmung: | Einstimmig |
| 6 | Der verbleibende Betrag des Kassenbestandes wird als Rücklage der Jagdgenossenschaft bis zur nächsten Mitgliederversammlung einbehalten. | |
| Abstimmung: | Einstimmig |
Braun
Jagdvorsteher