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Amtsblatt der Stadt Werra-Suhl-Tal
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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1. N A C H T R A G S H A U S H A L T S S A T Z U N G

der Stadt Werra-Suhl-Tal

für das Haushaltsjahr 2024

vom 08.11.2024

Aufgrund des § 60 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) hat der Stadtrat der Stadt Werra-Suhl-Tal in seiner Sitzung am 04.11.2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben

Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt. Hierdurch werden:

§ 2

In-Kraft-Treten

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

Werra-Suhl-Tal, den 08.11.2024

gez. Maik Klotzbach

Bürgermeister

Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Wartburgkreis hat mit ihrem Schreiben vom 08. November 2024, Aktenzeichen 17 103 G 200-417/24 (Ru), den Eingang der von der Stadt Werra-Suhl-Tal vorgelegten 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 gemäß § 21 Absatz 3 Satz 2 und 3 ThürKO bestätigt und die sofortige Bekanntmachung zugelassen.

Gemäß § 60 Abs. 1 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 ThürKO wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 sowie der 1. Nachtragshaushaltsplan 2024 der Stadt Werra-Suhl-Tal in der Zeit vom 02. bis 16. Dezember 2024 zu den Dienst- und Geschäftszeiten der Finanzverwaltung der Stadt Werra-Suhl-Tal, Kirchstraße 9 öffentlich ausgelegt und bis zur Entlastung und Beschlussfassung der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 nach § 80 Absatz 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

gez. Maik Klotzbach

Bürgermeister