Aufgrund des § 60 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) hat der Stadtrat der Stadt Werra-Suhl-Tal in seiner Sitzung am 04.11.2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben
Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt. Hierdurch werden:
| erhöht (+) um | vermindert (-) um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich des 1. Nachtrags | ||
| gegenüber bisher | nunmehr verändert auf | ||||
| a) | im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben | 735.900 € 673.300 € | -73.000 € -10.400 € | 9.542.900 € 9.542.900 € | 10.205.800 € 10.205.800 € |
| b) | im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben | 819.900 € 737.700 € | -345.700 € -263.500 € | 2.768.800 € 2.768.800 € | 3.243.000 € 3.243.000 € |
§ 2
In-Kraft-Treten
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.
Werra-Suhl-Tal, den 08.11.2024
gez. Maik Klotzbach
Bürgermeister
Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Wartburgkreis hat mit ihrem Schreiben vom 08. November 2024, Aktenzeichen 17 103 G 200-417/24 (Ru), den Eingang der von der Stadt Werra-Suhl-Tal vorgelegten 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 gemäß § 21 Absatz 3 Satz 2 und 3 ThürKO bestätigt und die sofortige Bekanntmachung zugelassen.
Gemäß § 60 Abs. 1 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 ThürKO wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 sowie der 1. Nachtragshaushaltsplan 2024 der Stadt Werra-Suhl-Tal in der Zeit vom 02. bis 16. Dezember 2024 zu den Dienst- und Geschäftszeiten der Finanzverwaltung der Stadt Werra-Suhl-Tal, Kirchstraße 9 öffentlich ausgelegt und bis zur Entlastung und Beschlussfassung der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 nach § 80 Absatz 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
gez. Maik Klotzbach
Bürgermeister