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Amtsblatt der Stadt Werra-Suhl-Tal
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ankündigung von Vermessungsarbeiten

Landesamt — Az: 53006523

für Bodenmanagement und Geoinformation

Katasterbereich Schmalkalden

Hoffnung 30

98574 Schmalkalden

Liegenschaftsvermessung nach dem Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz vom 16.Dezember 2008 (GVBl.S.574) in der jeweils geltenden Fassung

Ankündigung von örtlichen Vermessungsarbeiten

Gemeinde:

Werra-Suhl-Tal

Gemarkung:

Berka a. d. Werra

Flur(en):

1, 3

Flurstück(e):

1, 2/2, 2/3, 2/4, 13/1, 13/2, 13/3, 22, 22/2, 22/3, 24, 25, 27, 29, 30, 31, 34, 35/1, 36/1, 36/2, 37, 39, 43, 44, 45/1, 45/2, 45/3, 46/1, 47/1, 48, 49, 53, 56, 57, 58, 59, 62, 63, 64/1, 65/1, 66, 67/1, 68, 69, 77, 78, 79, 80, 81, 82/1, 82/2, 82/3 83/3, 84/1, 86, 87/1, 90, 142, 299/16, 313/2, 313/3, 362, 366/2, 1244/1, 1622, 1623, 1624, 1625, 1686, 1695, 1701, 1754/3, 1836 und ggf. Nachbarflurstücke

Lagebezeichnung:

Ortsdurchfahrt Berka a. d. Werra

Antragsteller:

Landesamt für Bau und Verkehr, Region Südwest

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 02.12.2024 erfolgt auf den oben genannten Flurstücken eine Liegenschaftsvermessung (Straßenschlussvermessung).Es sollen Grenzpunkte an o.g. Flurstücken und teilweise an deren Nachbarflurstücken wiederhergestellt und ggf. abgemarkt werden.

Wir bitten Sie, uns ab diesem Zeitpunkt den Zutritt zu Ihren Flurstücken zu gewähren.

Die entsprechende Rechtsgrundlage dafür ergibt sich aus dem § 24 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes.

Es ist Ihnen freigestellt, während der Vermessung anwesend zu sein.

Eine Teilnahme ist nicht erforderlich.

Kosten, die Ihnen durch die Wahrnehmung eines Termins entstehen, können leider nicht erstattet werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. Henry Waurick

stellvertretender Referatsleiter