Aufgrund der Friedhofssatzung der Stadt Werra-Suhl-Tal vom 14. Juli 2022 erfolgt gemäß § 31 die Räumung der Grabstätten nach Ablauf des Nutzungsrechts ausschließlich durch den Bauhof der Stadt Werra-Suhl-Tal.
Dies betrifft alle Grabstätten, deren Nutzungsrechte abgelaufen sind.
Die Frühjahrsräumungen für die abgelaufenen Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen finden
in der Zeit vom 15.03. bis 30.04.2025 statt.
Zusätzlich werden im Januar 2025 Aufkleber auf den betreffenden Grabsteinen angebracht, die auf die kommende Räumung hinweisen.
Um zusätzliche Gebühren zu vermeiden, besteht für alle Nutzungsberechtigten die Möglichkeit, die vorhandenen Bepflanzungen auf der jeweiligen Grabstätte bis zum 15.03.2025 zu entfernen.
Der Nutzungsberechtigte hat die Möglichkeit, seine Eigentumsrechte an dem Grabmal oder anderen baulichen Anlagen seiner Grabstätte gegenüber der Friedhofsverwaltung geltend zu machen. Nimmt der Nutzungsberechtigte davon keinen Gebrauch, ist die Stadt Werra-Suhl-Tal nicht verpflichtet, das Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren.
Die Kosten der Räumung hat jeder Nutzungsberechtigte zu tragen. Eine Teilerstattung der Räumungsgebühren ist bei Geltendmachung von Eigentumsrechten an baulichen Anlagen ausgeschlossen.
Nach erfolgter Räumung geht jedem Nutzungsberechtigtem ein Gebührenbescheid zu.
Die Gebühren für Grabräumung betragen nach der Friedhofsgebührensatzung vom 14.07.2022:
| Kindergrab | 76,00 € |
| Einzelgrab | 120,00 € |
| Urnengrab | 76,00 € |
| Erdrasengrab | 21,00 € |
| Doppelgrab | 153,00 € |
| Familiengrab | 189,00 € |
| Ausgrabung einer Urne | 29,00 € |
| Abdeckplatte Kinder- oder Urnengrab | 13,00 € |
| Abdeckplatte Erdbestattung | 15,00 € |
| Beseitigung von einjährigen Blumen und Blattpflanzen - je Grab | 22,00 € |
| Beseitigung von Bäumen, Strauchwerk, Gebüschen - je Gewächs | 22,00 € |