Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch mit dem jeweiligen Amt einen Besuchstermin. Es ist den Besuchern selbst überlassen, ob sie einen Mundschutz tragen möchten.
Von einem Besuch in den Verwaltungsgebäuden sind
folgende Personengruppen ausgeschlossen:
| 1. | Personen mit Symptomen einer Erkrankung mit dem Coronavirus (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen), |
| 2. | Personen mit (wissentlichem) Kontakt zu mit Corona infizierten Personen innerhalb der letzten 14 Tage, |
| 3. | mit Corona infizierte Personen bzw. Personen für die vom Gesundheitsamt eine Quarantäne angeordnet wurde. |
Zudem sind die allgemein bekannten Hygieneregeln einzuhalten.
Ihr Bürgermeister
Maik Klotzbach