In diesem Jahr finden im Stadtgebiet an drei Terminen Wahlen statt:
| Wahlen | Wahltermin |
| Stadtrat- und Kreistagsmitglieder Landräte Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte | 26. Mai 2024 |
| Europawahl Stichwahl der Landräte Stichwahl der Ortsteilbürgermeister | 9. Juni 2024 |
| Landtagswahl | 1. September 2024 |
Für die entsprechenden Termine werden in den jeweiligen Wahlbezirken Wahlvorstände benötigt, wobei jeder Wahlvorstand aus einem Wahlvorsteher als Vorsitzenden, dem Schriftführer und 3 bis 7 Wahlberechtigten als Beisitzern besteht. Darüber hinaus werden auch ein Briefwahlvorstand und ein Wahlausschuss gebildet.
Gem. § 5 Abs. 2 ThürKWG dürfen Bewerber, Beauftragte für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter, sowie Leiter einer Aufstellungsversammlung für die Gemeindewahl oder eine der gleichzeitig stattfindenden Gemeindewahlen nicht Mitglieder des Wahlvorstandes sein. Für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters gilt dies nur für das jeweilige Wahlgebiet der Ortsteilbürgermeisterwahl.
Interessenten können sich entweder bei dem jeweiligen Ortsteilbürgermeister oder auch bei dem Hauptamt der Stadt Werra-Suhl-Tal unter wahlen@stadt-werra-suhl-tal.de melden.
Für weitere Informationen steht Ihnen die Homepage der Stadt Werra-Suhl-Tal unter folgendem Link zur Verfügung:
www.stadt-wst.de/seite/678388/wahlen.html
Die Informationen sind im Bereich „Aktuelles à Wahlen“ zu finden.
Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten gem. Hauptsatzung der Stadt Werra-Suhl-Tal für die Teilnahme an Sitzungen des Wahlvorstandes bei der Durchführung der Wahl am Wahltag, sowie erforderlichenfalls für den folgenden Tag eine pauschale Entschädigung von je 40,00 Euro für den Vorsitzenden und je 30,00 Euro für die übrigen Mitglieder.
Vielen Dank für Ihr Interesse!
M. Mähler
Wahlleiter