Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Werra-Suhl-Tal
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Anwesenheit der Mitglieder des Stadtrates:

anwesend:

Klotzbach, Maik, Bürgermeister

Hellmann, Angela (AfD)

Roos, Michael (AfD)

Bergmann, Lars (CDU)

Köllner, Andreas (CDU)

Stahl, Mirko (CDU)

Stoll, Uwe (CDU)

Arnold, Christian (FW)

Bachmann, Tobias (FW)

Bickel, Karsten (FW)

Börner, Stefan (FW)

Menzel, Michael (FW)

Preißel, Alexander (FW)

Reinhardt, Klaus (FW)

Sandner, Bastian (FW)

Schlotzhauer, Robi (FW)

Schneider, Kurt (FW)

Wiegand, Silvio (FW)

entschuldigt:

Hohmann, Rico (FW)

unentschuldigt:

-

Beschluss Nr. 05/2025

Beschlussfassung zur 1. Änderung der Gebühren- und Kostenerstattungssatzung zur Wasserbenutzungssatzung der Stadt Werra-Suhl-Tal (GKS-WBS) vom 07.12.2022

Der Stadtrat der Stadt Werra-Suhl-Tal hat in seiner Sitzung am 25. Februar 2025 die 1. Änderung der Gebühren- und Kostenerstattungssatzung zur Wasserbenutzungssatzung vom 07.12.2022 beschlossen

§ 3

Grundgebühr

Absatz 2 wird wie folgt geändert:

Die Grundgebühren betragen bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss (Qn) bzw. Dauerdurchfluss (Q3)

Nenndurchfluss

Qn

m3/Stunde

Dauerdurchfluss

Q3

m3/Stunde

Grundgebühr

€/Jahr

(netto)

Grundgebühr

€/Jahr

(brutto)

inkl.

Ust. von 7 %

bis Qn

2,5

bis Q3

4

140,00

149,80

bis Qn

6

bis Q3

10

350,00

374,50

bis Qn

10

bis Q3

16

560,00

599,20

bis Qn

15

bis Q3

25

875,00

936,25

bis Qn

30

bis Q3

40

1.400,00

1.498,00

bis Qn

40

bis Q3

63

2.205,00

2.359,35

bis Qn

50

bis Q3

80

2.800,00

2.996,00

bis Qn

60

bis Q3

100

3.500,00

3.745,00

§ 4

Verbrauchsgebühr

Absatz 3 wird wie folgt geändert:

Die Verbrauchsgebühren betragen inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von 7 %

mit einem Verbrauch

bis 2.500 m³/Jahr

2,99 €/m³ (entspr. 2,79 €/m³ netto)

für jeden m³

über 2.500 m³/Jahr

bis 5.000 m³/Jahr

2,88 €/m³ (entspr. 2,69 €/m³ netto)

und für jeden m³

über 5.000 m³/Jahr

2,65 €/m³ (entspr. 2,48 €/m³ netto)

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates: 19

davon anwesend: 16

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 1

Beschluss Nr. 06/2025

Beschlussfassung zur 1. Änderung der Gebühren- und Kostenerstattungssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Werra-Suhl-Tal (GKS-EWS) vom 17.03.2023

Der Stadtrat der Stadt Werra-Suhl-Tal hat in seiner Sitzung am 25. Februar 2025 die 1. Änderung der Gebühren- und Kostenerstattungssatzung zur Entwässerungssatzung vom 17.03.2023 beschlossen.

§ 3

Grundgebühr

Satz 4 wird wie folgt geändert:

Sie beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss (Qn) bzw. Dauerdurchfluss (Q3):

Nenndurchfluss

Qn

m3/Stunde

Dauerdurchfluss

Q3

m3/Stunde

Grundgebühr

€/Jahr

bis Qn

2,5

bis Q3

4

120,00

bis Qn

6

bis Q3

10

300,00

bis Qn

10

bis Q3

16

480,00

bis Qn

15

bis Q3

25

750,00

bis Qn

30

bis Q3

40

1.200,00

bis Qn

40

bis Q3

63

1.890,00

bis Qn

50

bis Q3

80

2.400,00

bis Qn

60

bis Q3

100

3.000,00

§ 4

Schmutzwassergebühr

Absatz 1, Satz 2 wird wie folgt geändert:

Die Schmutzwassergebühr beträgt 3,61 €/m³ Schmutzwasser.

Absatz 3, Sätze 1 und 2 werden wie folgt geändert:

Wird bei Grundstücken vor Einleitung des Schmutzwassers in die Entwässerungsanlage eine Vorklärung oder sonstige Vorbehandlung des Schmutzwassers auf dem Grundstück verlangt, so ermäßigen sich die Schmutzwassergebühren auf 1,75 €/m³.

Erfolgt die Vorklärung in einer vollbiologischen Kleinkläranlage beträgt die Schmutzwassergebühr 1,13 €/m³.

§ 4a

Niederschlagswassergebühr

Absatz 7 wird wie folgt geändert:

Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,54 €/m² und Jahr.

§ 5

Beseitigungsgebühr

Absatz 2 wird wie folgt geändert:

Die Gebühr für die Beseitigung von Abwasser/Fäkalschlamm aus einer abflusslosen Grube bzw. aus einer Grundstückskläranlage beträgt 80,75 €/m³

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates: 19

davon anwesend: 17

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 5

Beschluss Nr. 07/2025

Beschluss zur Aufhebung der Satzung über Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Berka/Werra vom 26.02.1996

Der Stadtrat der Stadt Werra-Suhl-Tal hat in seiner Sitzung am 25. Februar 2025die Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Berka/Werra vom 26.02.1996 beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates: 19

davon anwesend: 18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Beschluss Nr. 08/2025

Beschluss zur Aufhebung der Richtlinie über die Verleihung einer Bürgermedaille für besondere Verdienste um die Stadt Berka/Werra vom 21.08.2000

Der Stadtrat der Stadt Werra-Suhl-Tal hat in seiner Sitzung am 25. Februar 2025die Aufhebung der Richtlinie über die Verleihung einer Bürgermedaille für besondere Verdienste um die Stadt Berka/Werra vom 21.08.2000 beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates: 19

davon anwesend: 18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Beschluss Nr. 09/2025

Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebes Stadtwerke Werra-Suhl-Tal - Anlage 3 zum Haushaltsplan der Stadt Werra-Suhl-Tal

Der Stadtrat der Stadt Werra-Suhl-Tal hat in seiner Sitzung am 25. Februar 2025 den Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebes Stadtwerke Werra-Suhl-Tal - Anlage 3 zum Haushaltsplan der Stadt Werra-Suhl-Tal beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates: 19

davon anwesend: 18

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 2

Beschluss Nr. 10/2025

Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer der Stadt Werra-Suhl-Tal (Hebesatz-Satzung)

Der Stadtrat der Stadt Werra-Suhl-Tal hat in seiner Sitzung am 25.02.2025 die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer der Stadt Werra-Suhl-Tal (Hebesatz-Satzung) in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Grundsteuer A

400 v.H.

Grundsteuer B

440 v.H.

Gewerbesteuer

405 v.H.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates: 19

davon anwesend: 18

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 1