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Amtsblatt der Stadt Werra-Suhl-Tal
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

1. Änderung

der Gebühren- und Kostenerstattungssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Werra-Suhl-Tal (GKS-EWS) vom 17.03.2023

Vom 07.03.2025

Aufgrund der §§ 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301) in der derzeit geltenden Fassung erlässt der Stadtrat der Stadt Werra-Suhl-Tal folgende 1. Änderung der Satzung:

§ 3

Grundgebühr

Satz 4 wird wie folgt geändert:

Sie beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss (Qn) bzw. Dauerdurchfluss (Q3):

§ 4

Schmutzwassergebühr

Absatz 1, Satz 2 wird wie folgt geändert:

Die Schmutzwassergebühr beträgt 3,61 €/m³ Schmutzwasser.

Absatz 3, Sätze 1 und 2 werden wie folgt geändert:

Wird bei Grundstücken vor Einleitung des Schmutzwassers in die Entwässerungsanlage eine Vorklärung oder sonstige Vorbehandlung des Schmutzwassers auf dem Grundstück verlangt, so ermäßigen sich die Schmutzwassergebühren auf 1,75 €/m³.

Erfolgt die Vorklärung in einer vollbiologischen Kleinkläranlage beträgt die Schmutzwassergebühr 1,13 €/m³.

§ 4a

Niederschlagswassergebühr

Absatz 7 wird wie folgt geändert:

Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,54 €/m² und Jahr.

§ 5

Beseitigungsgebühr

Absatz 2 wird wie folgt geändert:

Die Gebühr für die Beseitigung von Abwasser/Fäkalschlamm aus einer abflusslosen Grube bzw. aus einer Grundstückskläranlage beträgt 80,75 €/m³

§ 11

In-Kraft-Treten

Diese Änderungen treten zum 01. Januar 2025 in Kraft.

Werra-Suhl-Tal, den 07.03.2025

Maik Klotzbach

Bürgermeister  — Siegel

Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Wartburgkreis hat die Satzung mit dem Schreiben vom 07.03.2025, Aktenzeichen 17 103 G 422 - 099/25 (MS), gemäß §2 Abs. 4a Satz 1 Nr. 2 Thüringer Kommunalabgabegesetz (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBI. S. 301) in der gültigen Fassung rechtsaufsichtlich genehmigt.

Gez. Schreiber

Amtsleiterin Kommunalaufsicht