Anwesenheit der Mitglieder des Stadtrates:
anwesend:
Klotzbach, Maik, Bürgermeister
Hellmann, Angela (AfD)
Roos, Michael (AfD)
Bergmann, Lars (CDU)
Köllner, Andreas (CDU)
Stahl, Mirko (CDU)
Bickel, Karsten (FW)
Börner, Stefan (FW)
Heinz, Michael (FW)
Hohmann, Rico (FW)
Koslowski, Andreas (FW)
Menzel, Michael (FW)
Reinhardt, Klaus (FW)
Sandner, Bastian (FW)
Schmidt, Ingo (FW)
Schneider, Kurz (FW)
Wiegand, Silvio (FW)
entschuldigt:
Köllner, Dominic (CDU)
Preißel, Alexander (FW)
unentschuldigt:
-
Ermächtigung der Verwaltung zur Durchführung des Zukunftskonzeptes der Kindertagesstätten der Stadt Werra-Suhl-Tal
Der Stadtrat der Stadt Werra-Suhl-Tal hat in seiner Sitzung am 10.03.2026 das vom Sozialausschuss erstellte Zukunftskonzept der Kindertagesstätten der Stadt Werra-Suhl-Tal vom 15.01.2026 beschlossen und ermächtigt damit die Stadtverwaltung zur Durchführung erforderlicher Maßnahmen zur Umsetzung des Konzepts.
| 1. | Schließung des Kindergartens Wünschensuhl zum 31.12.2026 |
| 2. | Erstellung einer Bewertungsmatrix für die Kindergärten Dippach und Dankmarshausen |
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates: ⤄ 19
davon anwesend: ⤄ 17
Ja-Stimmen: ⤄ 13
Nein-Stimmen: ⤄ 1
Stimmenthaltungen: ⤄ 3
Beschlussfassung über die Erstellung eines Bewertungs- und Kriterienkatalogs für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Außenbereich der Stadt Werra-Suhl-Tal zur Vorprüfung vor Einleitung eines Bauleitplanverfahrens
Der Stadtrat der Stadt Werra-Suhl-Tal hat in seiner Sitzung am 10.03.2026 beschlossen, die Stadtverwaltung zu beauftragen, einen Bewertungs- und Kriterienkatalog für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Außenbereich der Stadt Werra-Suhl-Tal zu erarbeiten.
Der Katalog soll als Grundlage für die fachliche und städtebauliche Vorprüfung künftiger Vorhaben dienen und insbesondere als Entscheidungshilfe für die Frage herangezogen werden, ob ein Bauleitplanverfahren eingeleitet werden soll.
Der Bewertungs- und Kriterienkatalog ist dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates: ⤄ 19
davon anwesend: ⤄ 17
Ja-Stimmen: ⤄ 15
Nein-Stimmen: ⤄ 0
Stimmenthaltungen: ⤄ 2
Beschlussfassung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Fernbreitenbach, Sondergebiet Photovoltaik“ Stadt Berka an der Werra
Der Stadtrat der Stadt Werra-Suhl-Tal hat in seiner Sitzung am 10.03.2026 beschlossen
| a) | Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Fernbreitenbach, Sondergebiet Photovoltaik“ der Stadt Berka an der Werra auf der Grundlage der § 1 (3) und § 2 (1) BauGB und § 12 Abs. 1 und 2 BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich soll eingeleitet werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. |
| b) | Der Räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung: Fernbreitenbach, Flur: 4 |
| Flurstück: 1012; 390; 1116; 1117; 1118; 392/1; 392/2; 371; 336/3; 336/2; 336/1; 335; 334/2; 334/1; 394/1; 333; 395 |
| c) | Vorhabenträger ist: |
| solarpower project invest GmbH |
| Gutenstetter Str. 8a |
| 90449 Nürnberg |
| d) | Die Kosten der Erstellung des Bebauungsplanes, der Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen sowie der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind vom Vorhabenträger zu übernehmen. |
| Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger, solarpower project-invest GmbH, Gutenstetter Str. 8a, 90449 Nürnberg, einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB vorzubereiten und dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Dieser soll unter anderem die vollständige Kostenübernahme, Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung, Bürgerstrommodelle, Einrichtung einer Betriebsstätte / eines Unternehmenssitzes und Rückbauverpflichtungen inkl. Bürgschaften regeln. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. |
| Stellungnahmen und Alternativvorschläge (zu Grundstücken innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches) sind im Rahmen der gültigen Gesetze und Verordnungen zu prüfen, zu bewerten und in die Bauleitplanung aufzunehmen. |
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates: ⤄ 19
davon anwesend: ⤄ 17
Ja-Stimmen: ⤄ 15
Nein-Stimmen: ⤄ 1
Stimmenthaltungen: ⤄ 1
Satzung der Stadt Werra-Suhl-Tal über die Freiwillige Feuerwehr (Feuerwehrsatzung)
Der Stadtrat der Stadt Werra-Suhl-Tal hat in seiner Sitzung am 10. März 2026 die geänderte Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Werra-Suhl-Tal in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates: ⤄ 19
davon anwesend: ⤄ 17
Ja-Stimmen: ⤄ 17
Nein-Stimmen: ⤄ 0
Stimmenthaltungen: ⤄ 0
Aufhebung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfs- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Berka/Werra (Feuerwehrgebührenordnung) vom 19.09.2000
Der Stadtrat der Stadt Werra-Suhl-Tal hat in seiner Sitzung am 10. März 2026 die Aufhebung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfs- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Berka/Werra (Feuerwehrgebührenordnung) beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates: ⤄ 19
davon anwesend: ⤄ 17
Ja-Stimmen: ⤄ 17
Nein-Stimmen: ⤄ 0
Stimmenthaltungen: ⤄ 0
Aufhebung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfs- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Großensee (Feuerwehrgebührenordnung) vom 27.11.2001
Der Stadtrat der Stadt Werra-Suhl-Tal hat in seiner Sitzung am 10. März 2026 die Aufhebung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfs- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Großensee (Feuerwehrgebührenordnung) beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates: ⤄ 19
davon anwesend: ⤄ 17
Ja-Stimmen: ⤄ 17
Nein-Stimmen: ⤄ 0
Stimmenthaltungen: ⤄ 0
Haushaltsplan für das Jahr 2026 des DIAKONIA Evangelischer Betreuungs- und Hilfsverein e.V. Eisenach für die Kindertageseinrichtungen Herda, Gospenroda und Wünschensuhl
Der Stadtrat der Stadt Werra-Suhl-Tal hat in seiner Sitzung am 10. März 2026 dem Haushaltsplan 2026 des DIAKONIA Evangelischer Betreuungs- und Hilfsverein e.V. Eisenach für den Betrieb der drei Kindertageseinrichtungen in der vorgelegten Fassung unter folgendem Vorbehalt zugestimmt:
Die Kosten der Position 10 dürfen als Verwaltungskostenpauschale maximal 6 Prozent der Kosten für das pädagogische Personal betragen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates: ⤄ 19
davon anwesend: ⤄ 17
Ja-Stimmen: ⤄ 16
Nein-Stimmen: ⤄ 0
Stimmenthaltungen: ⤄ 1