Die RAG LEADER Wartburgregion e.V. startet dieses Jahr zum vierten Mal einen Projektaufruf zum Regionalbudget aus den Mitteln der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)“. Hierbei werden Projekte gefördert, die die Region lebenswerter, bunter und abwechslungsreicher gestalten. Ziel ist es, eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung zu unterstützen und die regionale Identität zu stärken. Das Regionalbudget bietet eine schnelle und unkomplizierte finanzielle Unterstützung für die Antragstellenden. Dieser Aufruf richtet sich an Privatpersonen, Vereine, Institutionen, Unternehmen und Kommunen.
Sie können sich ab sofort bis zum 06.04.2026 auf eine 80%ige-Förderung Ihrer Projektkosten bewerben. Der Zuschuss ist auf maximal 16.000 € begrenzt. Ein besonderer Fokus liegt auf der Förderung von Projekten, die zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements und des Ehrenamts beitragen. Die RAG möchte vor allem kleine Projekte mit Gesamtkosten unter 5.000 €, besser noch 2.500 € unterstützten.
Mindest-Voraussetzungen für eine Projektförderung
| - | Ihr Projektort liegt im Wirkungsgebiet der RAG LEADER Wartburgregion e.V. (der gesamte Wartburgkreis) |
| - | Mit Ihrem Projekt unterstützen Sie die Ziele der Regionale Entwicklungsstrategie (RES) der RAG LEADER Wartburgregion e.V. |
| - | Die Gesamtkosten Ihres Projekts müssen zwischen 1.000 € und 20.000 € (inklusive Mehrwertsteuer) liegen. |
| - | Ihre finanzielle Beteiligung an dem Projekt liegt bei 20 Prozent Eigenanteil -> Die Projektkosten sind von Ihnen vorab zu finanzieren. Nach Ihrer Projektrealisierung und der Durchsicht und Abnahme der von Ihnen einzureichenden Verwendungsnachweise/Rechnungen und Auszahlungsanträge erfolgt die Überweisung der Fördersumme. |
Sie haben schon eine Projektidee, wissen aber nicht, ob die Idee den Förderkriterien der RAG LEADER Wartburgregion e.V. entspricht? Dann setzen Sie sich mit dem Regionalmanagement in Verbindung. Die vollständigen Projektanträge für die Umsetzung im Jahr 2026 sind bis zum 06.04.2026 postalisch oder digital beim Regionalmanagement mit folgender Adresse einzureichen: IPU GmbH, Breite Gasse 4/5, 99084 Erfurt, Mail: chodura@rag-wartburgregion.de oder kontakt@rag-wartburgregion.de. Das Auswahlgremium der RAG bewertet die Projekte und entscheidet über eine mögliche Förderung. Die Erstellung eines Zuwendungs- und Umsetzungsvertrages durch die RAG erfolgt zeitnah, damit die Umsetzung und die Auszahlung der Förderung noch in diesem Jahr vollzogen werden können.
Lassen Sie sich beraten! Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an oder kommen Sie nach Absprache in der Regionalen Außenstelle der RAG (Rennbahn 6, 99817 Eisenach) vorbei.
Regionalmanagement | Tel. 0361 600200 37
chodura@rag-wartburgregion.de
IPU GmbH, Breite Gasse 4/5, 99084 Erfurt
Alle Dokumente und weiterführenden Informationen
finden Sie auch im Internet unter
www.rag-wartburgregion.de.
| Informationen, Bedingungen und Voraussetzungen für einen Förderantrag beim Regionalbudget | |
| Fördermittelgeber | Regionale Aktionsgruppe (RAG) der Wartburgregion (Bereitstellung der Mittel durch die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)) |
| Antragstellende | Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und natürliche Personen sowie Personengesellschaften (zum Beispiel Privatpersonen, eingetragene Vereine, Institutionen, Unternehmen und Kommunen) |
| Inhaltlicher Rahmen | Das Projekt muss auf die Inhalte, Handlungsfelder und Ziele der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) ausgerichtet sein Link zur RES: http://www.rag-wartburgregion.de/fileadmin/dateien/Strategie/20221026_RES_Wartburgregion.pdf |
| Förderquote | Die Höhe der Förderung für Projekte liegt bei 80% der Gesamtkosten |
| Eigenanteil | Sie müssen sich an den Gesamtkosten des Projekts mit 20% baren Eigenmitteln beteiligen |
| Projektkosten | Die Gesamtkosten des Projekts müssen mindestens 1.000€ betragen, könnenjedoch höchstens bei 20.000€ (inkl. MwSt.) liegen. Außerdem müssen sie wirtschaftlich angemessen sein. |
| Zeitraum des Aufrufs | Projekteinreichung bis zum 06.04.2026 |
| Zeitraum der Durchführung | Bis zum 30.10.2026 muss das Projekt fertig durchgeführt sein (bis zudiesem Datum muss der Auszahlungsantrag bei der RAG eingereicht werden) |
| Anhänge für den Förderantrag |
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| Sonderregelung |
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| Räumliche Eingrenzung der Vorhaben | Das Projekt muss im Wartburgkreis umgesetzt werden. Wohnort/Sitz der Antragstellenden darf auch an einem anderen Ort liegen |
| Nicht zuwendungs- fähig sind | a) Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten b) der Landankauf c) Kauf von Tieren d) Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung e) Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind f) Leistungen der öffentlichen Verwaltung g) laufender Betrieb h) Unterhaltung i) Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB j) einzelbetriebliche Beratung k) Personal- und Sachkosten für die Durchführung eines Regionalmanagements l) Personalleistungen |
| Jury / Entscheidungs- gremium | Gesamtvorstand der RAG |
| Auswahl- kriterien | (Bewertungsmatrix des Auswahlgremiums) Siehe Webseite unter: https://www.rag-wartburgregion.de/fileadmin/dateien/Regionalbudget/Bewertungsmatrix.pdf |
| Weiteres Vorgehen | Nach dem Ablaufen der Frist für die Projekteinreichungen findet ein Auswahlverfahren statt. Fällt dabei eine positive Entscheidung zur Auswahl des Projekts, wird ein privatrechtlicher Vertrag über die Gewährung der Zuwendung zwischen der RAG und der/dem Antragsteller/in abgeschlossen. |
| Startpunkt der Durchführung | Vor dem Vertragsschluss über die Zuwendung darf das Projekt noch nicht angefangen sein (d.h. es wurden keine Verträge über das Projekt abgeschlossen, auch keine rechtsverbindlichen Willenserklärungen zum Vertragsabschluss). Erst nach dem Abschluss des privatrechtlichen Vertragszwischen RAG und der/dem Antragsteller/in darf begonnen werden. |
| Zeitpunkt der Zuwendung | Das Projekt muss vorerst mit eigenen Mitteln finanziert werden. Die Rechnungen müssen anschließend eingereicht werden. Daraufhin wird derbezuschusste Beitrag (80%) von der RAG den Antragstellenden erstattet. |
| Zweckbindungs- frist | Die Laufzeit / der Bestand des Projektinhaltes, für den Sie eine Förderungerhalten, beträgt mindestens 5 Jahre. Im Falle von EDV-Ausstattungen sind es mindestens 3 Jahre. |