Von der Fahrt zum Arzt bis zum Einkaufen: die ersten Nachbarschaftshelfer stehen in der Gemeinde Gerstungen und Umgebung in den Startlöchern.
Mit der Nachbarschaftshilfe können zusätzlich viele weitere wichtige Weichen gestellt werden, um eine bestmögliche Versorgung zu gewährleisten und Vereinsamung zu minimieren.
Am 13.02.2025 und 14.02.2025 fand der erste Nachbarschaftshelferkurs in Gerstungen in der katholischen Kirche statt. Der Kurs wurde von dem VdK Werratal (Cornelia Apelt) und von der Pflegeform (Lucienne Böttger & Jana Steiner) organisiert und bei leckeren Schnittchen und lockerer Atmosphäre durchgeführt. Gerade die ländlichen Regionen profitieren von den neuen Unterstützungs- und Versorgungsstrukturen. Oft stehen Senioren/ innen vor dem Problem, dass der Arzt oder die nächste Einkaufsmöglichkeit mehrere Kilometer entfernt und die Verbindung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln meist unzureichend ist. Ebenfalls sind die Familienkonzepte des Generationswohnen kaum noch möglich und die Senioren vereinsamen, weil sie sich häufig allein fühlen.
Mit der Nachbarschaftshilfe können wir einen wichtigen Beitrag leisten und den Wunsch in den eigenen vier Wänden zu leben, möglichst lange unterstützen. Helfende Hände werden immer dringend gesucht und die Pflegekasse zahlt zudem noch einen finanziellen Ausgleich für das Engagement.
Welche Aufgaben kann ein Nachbarschaftshelfer alles übernehmen?
Nachbarschaftshilfe kann sehr individuell gestaltet werden und richtet sich letztlich nach den zeitlichen Ressourcen und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen.
Um einen Überblick zu bekommen, finden Sie hier eine mögliche Auswahl an Formen der Nachbarschaftshilfe:
| • | Unterstützung im Haushalt |
| • | Hilfe bei den Einkäufen |
| • | kleinere handwerkliche Tätigkeiten |
| • | Gedächtnistraining |
| • | Gespräche führen, Vorlesen & Hobbys pflegen, |
| • | Spaziergänge & Begleitung bei Ausflügen |
| • | Begleitung zu Arzt- und Behördenbesuchen |
| • | Einkaufs- und Hauswirtschaftshilfen, Hilfen im Außenbereich, Gartenarbeit |
| • | Anregung und Unterstützung bei den Hobbys und bei sozialen Kontakten |
| • | dem Pflegebedürftigen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen |
Wird die Nachbarschaftshilfe von der Pflegekasse übernommen?
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.572 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.
Nächster Verbandsnachmittag
ist am 16.04.2025 mit Osterbasteln ab 15.00 Uhr
im Raum hinter der Katholischen Kirche