Auf Grund des § 60 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41ff), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) hat der Stadtrat der Stadt Werra-Suhl-Tal in seiner Sitzung am 25.04.20323 folgende 1. Nachtragshaushaushaltssatzung beschlossen.
§ 1
Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird wie folgt neu festgesetzt:
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| erhöht (+) um | vermindert (-) um | und damit | |
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| von bisher | auf nunmehr |
| b) | für den Eigenbetrieb „Stadtwerke Werra-Suhl-Tal“ | 845.600 € | 0 € | 190.900 € | 1.036.500 € |
§ 2
Höchstbetrag der Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird wie folgt neu festgesetzt:
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| erhöht (+) um | vermindert (-) um | und damit | |
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| von bisher | auf nunmehr |
| b) | für den Eigenbetrieb „Stadtwerke Werra-Suhl-Tal“ | € | 50 € | 545.650 € | 545.600 € |
§ 3
In-Kraft-Treten
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Werra-Suhl-Tal, den
Maik Klotzbach — (Siegel)
Bürgermeister
Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Wartburgkreis hat mit ihrem Schreiben vom 05.05.2023, eingegangen am 16.05.2023, unter Aktenzeichen 17 103 G 200-207/23 (Ru) die von der Stadt Werra-Suhl-Tal vorgelegte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO, § 63 Abs. 2 i. V. m. §§ 76 Abs. 3, 118 Abs. 1 ThürKO rechtsaufsichtlich genehmigt.
Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Stadt Werra-Suhl-Tal in der Zeit vom 30. Mai bis 13. Juni 2023 zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung in den Räumlichkeiten der Finanzverwaltung in der Kirchstraße 9 in Werra-Suhl-Tal öffentlich ausgelegt und bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
gez. Maik Klotzbach
Bürgermeister