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Amtsblatt der Stadt Werra-Suhl-Tal
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Werra-Suhl-Tal

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Werra-Suhl-Tal

für das Haushaltsjahr 2023

vom 17.05.2023

Auf Grund des § 60 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41ff), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) hat der Stadtrat der Stadt Werra-Suhl-Tal in seiner Sitzung am 25.04.20323 folgende 1. Nachtragshaushaushaltssatzung beschlossen.

§ 1

Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird wie folgt neu festgesetzt:

§ 2

Höchstbetrag der Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird wie folgt neu festgesetzt:

§ 3

In-Kraft-Treten

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Werra-Suhl-Tal, den

Maik Klotzbach  —  (Siegel)

Bürgermeister

Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Wartburgkreis hat mit ihrem Schreiben vom 05.05.2023, eingegangen am 16.05.2023, unter Aktenzeichen 17 103 G 200-207/23 (Ru) die von der Stadt Werra-Suhl-Tal vorgelegte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO, § 63 Abs. 2 i. V. m. §§ 76 Abs. 3, 118 Abs. 1 ThürKO rechtsaufsichtlich genehmigt.

Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Stadt Werra-Suhl-Tal in der Zeit vom 30. Mai bis 13. Juni 2023 zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung in den Räumlichkeiten der Finanzverwaltung in der Kirchstraße 9 in Werra-Suhl-Tal öffentlich ausgelegt und bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

gez. Maik Klotzbach

Bürgermeister