Im Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra wurden nachfolgend aufgeführte Fundsachen gemeldet bzw. abgegeben:
Empfangsberechtigte (Verlierer bzw. Eigentümer) können ihre Rechte an der Fundsache bis spätestens 30.06.2025 schriftlich oder mündlich zu Protokoll beim Ordnungsamt der Stadt Werra-Suhl-Tal, Kirchstraße 9, anmelden. Dabei sind die Angaben vom Zeitpunkt des Verlustes und Beschreibung des Gegenstandes unbedingt erforderlich.
gez. B. Landsiedel
Leiterin Ordnungsamt