Zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht gemäß der Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe (UVV 4.7) hat die Stadt Werra-Suhl-Tal alle Grabmale auf den gemeindlich verwalteten Friedhöfen jährlich mindestens einmal auf ihre Standsicherheit zu überprüfen.
Die diesjährige Überprüfung findet in der Zeit vom 29.06.-10.07.2026 statt und wird, wie in den vergangenen Jahren, von fachkundigem Personal durchgeführt.
Die Grabnutzungsberechtigten der beanstandeten Grabmale werden von der Friedhofsverwaltung schriftlich über das Prüfergebnis informiert und zur zeitnahen Instandsetzung aufgefordert.
gez. B. Landsiedel
Leiterin Ordnungsamt