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Amtsblatt der Stadt Werra-Suhl-Tal
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse des Stadtrates vom 21.04.2026

Anwesenheit der Mitglieder des Stadtrates:

anwesend: 

Klotzbach, Maik, Bürgermeister

Hellmann, Angela (AfD)

Roos, Michael (AfD)

Köllner, Andreas (CDU)

Köllner, Dominic (CDU)

Stahl, Mirko (CDU)

Bickel, Karsten (FW)

Börner, Stefan (FW)

Heinz, Michael (FW)

Hohmann, Rico (FW)

Koslowski, Andreas (FW)

Menzel, Michael (FW)

Preißel, Alexander (FW)

Reinhardt, Klaus (FW)

Sandner, Bastian (FW)

Schmidt, Ingo (FW)

Schneider, Kurz (FW)

Wiegand, Silvio (FW)

entschuldigt:

Bergmann, Lars (CDU)

unentschuldigt:

-

Beschluss Nr. 25/ 2026

Erschließungssatzung

Der Stadtrat der Stadt Werra-Suhl-Tal hat in seiner Sitzung am 21.04.2026 die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Weiterhin hat der Stadtrat der Stadt Werra-Suhl-Tal beschlossen:

1)

Der Bürgermeister wird beauftragt im Rahmen der Stadtratssitzung (mind. 1-mal im Quartal) über den Sachstand der Erschließungssituation im Stadtgebiet zu berichten

2)

Der Bauausschuss ist als beratender Ausschuss an der Erschließungs- und Bauplanung zu beteiligen

3)

Vor Anwendung der „Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen“ ist anhand der Erschließungsplanung und daraus abgeleiteter Bauplanung für die jeweils betroffenen Erschließungsgebiete eine Einwohnerversammlung durchzuführen

4)

Im Falle einer Beitragserhebung sind die Beitragspflichtigen anzuhören

5)

Der Bürgermeister wird beauftragt die nach den §§127 ff. BauGB vorgesehenen Möglichkeiten zur Vermeidung unbilliger Härten zu prüfen und dem Stadtrat vorzulegen. Über die Ausübung hat der Stadtrat nach Maßgabe der Hauptsatzung zu entscheiden.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates: 19

davon anwesend: 18

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 1

Stimmenthaltungen: 3

Beschluss Nr. 26/ 2026

Durchführung einer Erschließungsanalyse und Erstellung eines technischen Ausbauprogramms für das Stadtgebiet Werra-Suhl-Tal

Der Stadtrat der Stadt Werra-Suhl-Tal hat die Durchführung einer systematischen Prüfung der vorhandenen Erschließungsstraßen im Stadtgebiet im Hinblick auf ihre erstmalige und endgültige Herstellung auf Grundlage des Straßenkatasters sowie der Regelungen des § 8 (Merkmale der endgültigen Herstellung) der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Werra-Suhl-Tal beschlossen.

Auf dieser Grundlage ist ein technisches Ausbauprogramm für die noch nicht endgültig hergestellten Erschließungsanlagen zu erarbeiten.

Weiterhin hat der Stadtrat der Stadt Werra-Suhl-Tal beschlossen:

1)

Der Bauausschuss ist als beratender Ausschuss an der Prüfung der Erschließungsstraßen und der Erstellung des technischen Ausbauprogramms zu beteiligen

2)

Anhand der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen hat die Einordnung der Straßen (Erschließungsanlagen) zu erfolgen

3)

Für die nach der gültigen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen erstmalige und endgültige Herstellung von Erschließungsstraßen ist ein technisches Ausbauprogramms zu erstellen und dem Stadtrat nach Beschlussempfehlung durch den Bauausschuss zum Beschluss vorzulegen

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates: 19

davon anwesend: 18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Beschluss Nr. 27/ 2026

Regelmäßige Berichterstattung über offene Forderungen

(Kasseneinnahmereste) der Stadt Werra-Suhl-Tal

Der Stadtrat der Stadt Werra-Suhl-Tal hat in seiner Sitzung am 21.04.2026 beschlossen, den Bürgermeister zu beauftragen, dem Stadtrat künftig zweimal jährlich eine strukturierte und nachvollziehbare Übersicht sämtlicher offener Forderungen der Stadt Werra-Suhl-Tal vorzulegen.

Die erste Berichterstattung erfolgt jeweils zu Beginn des Haushaltsjahres, sobald der Kassenabschluss des vorangegangenen Haushaltsjahres vorliegt. Sie stellt den Stand der Kasseneinnahmereste zum Jahresbeginn dar.

Eine zweite Übersicht über den Stand der Kasseneinnahmereste ist dem Stadtrat zum Jahresende, spätestens jedoch bis zum 15. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres, vorzulegen. Sie dient dazu, die Entwicklung der offenen Forderungen im Jahresverlauf nachvollziehen zu können.

Die Aufstellung hat mindestens folgende Gliederung zu enthalten, sodass Veränderungen gegenüber der vorherigen Berichterstattung eindeutig erkennbar sind:

Abgabenart (insb. Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer, Hundesteuer, sonstige offene Posten)

jeweilige Gesamthöhe der Forderungen je Abgabenart

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates: 19

davon anwesend: 18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Beschluss Nr. 28/ 2026

Zuwendung für Frühjahrspflege auf dem Sportplatz im Ortsteil Fernbreitenbach

Der Stadtrat der Stadt Werra-Suhl-Tal hat in seiner Sitzung am 21.04.2026 eine Zuwendung in Höhe von 4.200,00 € an den SV Fortuna Suhltal zur Ausführung von Pflegearbeiten auf dem Sportplatz Fernbreitenbach beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates: 19

davon anwesend: 18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Beschluss Nr. 29/ 2026

Beauftragung Unternehmenskonzept für die Städtische Gebäude- und Wohnungs- GmbH Berka/Werra

Der Stadtrat der Stadt Werra-Suhl-Tal hat in seiner Sitzung am 21. Oktober 2025 die Beauftragung zur Erstellung eines Unternehmenskonzeptes an die Kanzlei Langer

(SHILD - Institut), Exlgasse 10, 620 Innsbruck (Büro Deutschland, Sandweg 51, 36404 Vacha) beschlossen.

Der Leistungsumfang bezieht sich auf das Modul 1 - Wirtschaftliche Analyse der Gesellschaft und Modul 2 - Entwicklung des Sanierungskonzeptes aus dem Angebot vom 07.03.2026 zum Pauschalpreis von 13.090 €.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates: 19

davon anwesend: 18

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 1