Aufgrund der neuen Friedhofssatzung der Stadt Werra-Suhl-Tal vom 14. Juli 2022 erfolgt gemäß § 31 die Räumung der Grabstätten nach Ablauf des Nutzungsrechts ausschließlich durch den Bauhof der Stadt Werra-Suhl-Tal.
Dies betrifft alle Grabstätten, deren Nutzungsrecht vom 16.03.2023 bis 01.10.2023 abgelaufen ist.
Die Herbsträumungen für die abgelaufenen Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen
finden in der Zeit vom 01.10. bis 15.11.2023 statt.
Zusätzlich werden im Juli 2023 Aufkleber auf den betreffenden Grabsteinen angebracht, die auf die kommende Räumung hinweisen.
Der Nutzungsberechtigte hat die Möglichkeit, seine Eigentumsrechte an dem Grabmal oder anderen baulichen Anlagen seiner Grabstätte gegenüber der Friedhofsverwaltung geltend zu machen. Nimmt der Nutzungsberechtigte davon keinen Gebrauch, ist die Stadt Werra-Suhl-Tal nicht verpflichtet, das Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren.
Die Kosten der Räumung hat jeder Nutzungsberechtigte zu tragen. Eine Teilerstattung der Räumungsgebühren ist bei Geltendmachung von Eigentumsrechten an baulichen Anlagen ausgeschlossen.
Um zusätzliche Gebühren zu vermeiden, besteht für alle Nutzungsberechtigten die Möglichkeit, die vorhandenen Bepflanzungen auf der jeweiligen Grabstätte bis zum 30.09.2023 zu entfernen.
Nach erfolgter Räumung geht jedem Nutzungsberechtigtem ein Gebührenbescheid zu.
Die Gebühren für Grabräumung betragen nach der Friedhofsgebührensatzung vom 14.07.2022:
| Kindergrab | 76,00 € |
| Einzelgrab | 120,00 € |
| Urnengrab | 76,00 € |
| Erdrasengrab | 21,00 € |
| Doppelgrab | 153,00 € |
| Familiengrab | 189,00 € |
| Ausgrabung einer Urne | 29,00 € |
| Abdeckplatte Kinder- oder Urnengrab | 13,00 € |
| Abdeckplatte Erdbestattung | 15,00 € |
| Beseitigung von einjährigen Blumen und Blattpflanzen - je Grab | 22,00 € |
| Beseitigung von Bäumen, Strauchwerk, Gebüschen - je Gewächs | 22,00 € |
gez. E. Noll
Leiterin Ordnungsamt