Der Stadtrat der Stadt Werra-Suhl-Tal hat in der Sitzung vom 20.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Meiningen und das Amtsgericht Eisenach gefasst.
Die Vorschlagsliste liegt gern. § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zu jedermanns Einsicht vom 07.07.2023 bis einschließlich 14.07.2023 im Rathaus der Stadt Werra-Suhl-Tal, Markt 1, 99837 Werra-Suhl-Tal, ST Berka/Werra, Zimmer 2, aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften
oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Werra-Suhl-Tal, 21.06.2023
Maik Klotzbach — - Siegel -
(Bürgermeister)