Die Stadt Werra-Suhl-Tal hat zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht gemäß der Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe (UVV 4.7) alle Grabmale auf den gemeindlich verwalteten Friedhöfen jährlich mindestens einmal auf ihre Standsicherheit zu überprüfen.
Die Überprüfung auf den Friedhöfen findet dieses Jahr in der Zeit vom 24. - 28.07.2023 statt und wird, wie bereits in den vergangenen Jahren, von fachkundigem Personal durchgeführt.
Die Grabnutzungsberechtigten der Gräber, die bei der Prüfung beanstandet wurden, werden von der Friedhofsverwaltung schriftlich über das Prüfergebnis informiert und zur zeitnahen Instandsetzung des Grabmals aufgefordert.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer (036922) 33134.
gez. E. Noll
Leiterin Ordnungsamt