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Amtsblatt der Stadt Werra-Suhl-Tal
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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B e k a n n t m a c h u n g

über das Ergebnis der Kommunalwahlen zur Wahl der Stadtratsmitglieder in der Stadt Werra-Suhl-Tal am 26. Mai 2024

1. Die Aufrechnung des Ergebnisses einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

2. Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

3. Folgende Bewerber in den jeweiligen Wahlvorschlägen sind nach § 22 Abs. 5 ThürKWG gewählt worden:

4. Bemerkungen:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Wartburgkreis, Kommunalaufsicht, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Werra-Suhl-Tal, den 3. Juni 2024

gez. M. Mähler

Wahlleiter