1. Die Aufrechnung des Ergebnisses einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:
| A | Wahlberechtigte insgesamt | 874 |
| B | Zahl der Wähler/innen | 524 |
| C | Ungültige Stimmabgaben | 40 |
| D | Gültige Stimmabgaben | 484 |
2. Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:
| Listen Nr. | Vor- und Nachname der Personen und/oder Bewerberinnen und Bewerber in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl; ggf. mit weiteren Angaben zur Person | Stimmen |
| 1 | Schwan, Marion | 475 |
| 2 | Hohmann, Rico | 2 |
| 3 | Gulich, Jürgen | 2 |
| 4 | Hauß, Denis | 1 |
| 5 | Zitter, Steffen | 1 |
| 6 | Behrendt, Andre | 1 |
| 7 | Salomon, Thomas | 1 |
| 8 | Scholl, Robert | 1 |
| Zusammen | 484 | |
3. Die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf folgenden Bewerber:
| Marion Schwan |
Sie ist zur Ortsteilbürgermeisterin im Ortsteil Dippach gewählt.
4. Bemerkungen:
Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Wartburgkreis, Kommunalaufsicht, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
5. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter sowie für alle Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtsregister sind
Werra-Suhl-Tal, den 3. Juni 2024
gez. M. Mähler
Wahlleiter