Aufgrund der §§ 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301) in der derzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Werra-Suhl-Tal in der Sitzung am 29.04.2025 die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenoberflächenentwässerung der Stadt Werra-Suhl-Tal (GS-StrE) vom 02.04.2024 beschlossen.
I Änderung
§ 4 Satz 1 wird wie folgt ersetzt:
| „Die Gebühr beträgt | 6,01 €/lfd. m“ |
II In- Kraft-Treten
Diese Änderung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Werra-Suhl-Tal, den 05.05.2025
M. Klotzbach
Bürgermeister — Siegel
Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Wartburgkreis hat mit ihrem Schreiben vom 05.05.2025, Aktenzeichen 17 103 G 423-200/25 (MS), den Eingang der Satzung gemäß § 2 Abs. 5 Satz 2 bestätigt und gemäß § 2 Abs. 5 Satz 3 (ThürKAG) die sofortige öffentliche Bekanntmachung zugelassen.
gez. Schwarz
Sachbearbeiterin