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Amtsblatt der Stadt Werra-Suhl-Tal
Ausgabe 6/2025
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Richtigstellung

zum Artikel über die Zuständigkeiten der Schornsteinfeger im letzten Amtsblatt

In der letzten Ausgabe des Amtsblattes wurden die Zuständigkeiten für die Bereiche der Schornsteinfeger erwähnt.

Diese Zuständigkeiten sind jedoch falsch.

Für den OT Wünschensuhl ist der Bezirksschornsteinfegermeister Herr Mathias Wohlfahrt zuständig.

Wir bitten die Verwirrung zu entschuldigen und bedanken uns für Ihr Verständnis.

Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich gerne direkt an Herrn Wohlfahrt wenden, Tel. 036921-27611.