die Energiewende ist eine der großen Aufgaben unserer Zeit - und sie wirkt sich auch unmittelbar auf unsere Region aus. Auf Grundlage des Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes wird im Rahmen der Regionalplanung Südwestthüringen derzeit geprüft, welche Gebiete sich zur Ausweisung von Windvorranggebieten eignen. Das Gesetz verpflichtet jedes Bundesland, einen bestimmten Anteil seiner Landesfläche für die Windenergienutzung auszuweisen.
Der dazu erarbeitete 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen liegt nun öffentlich aus und kann sowohl vor Ort als auch online eingesehen werden. Uns ist bewusst, dass dieses Thema viele von Ihnen bewegt - sei es aus Sorge um das Landschaftsbild, aus Interesse an den wirtschaftlichen Chancen oder aus grundsätzlichen Fragen zur Energiepolitik. Deshalb ist es uns wichtig, Sie umfassend zu informieren und Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich aktiv in das Verfahren einzubringen.
Eine wichtige Klarstellung vorab: Die Auswahl und Abgrenzung der sogenannten Vorranggebiete für Windenergie erfolgt nicht durch unsere Kommune, sondern durch die Regionale Planungsstelle Südwestthüringen auf übergeordneter, regionaler Ebene. Als Stadt Werra-Suhl-Tal waren wir an der konkreten Festlegung dieser Flächen nicht beteiligt und hatten darauf keinen direkten Einfluss. Damit Sie sich dennoch unkompliziert einen Überblick verschaffen können, haben wir die Gebiete, die unmittelbar unsere Kommune betreffen, zusätzlich auf unserer Website veröffentlicht.
Weiterhin ist zu wissen, dass die Ausweisung der Windvorranggebiete keine Bauleitplanung ersetzt und auch keine Baugenehmigung bedeutet. Es handelt sich hierbei ausschließlich um eine Vorprüfung. Die gewohnten Prozesse, insbesondere der öffentlichen Beteiligung finden nach wie vor statt. Nach Ausweisung der Windvorranggebiete wird es nicht automatisch zum Bau der Anlagen kommen! Derartige Gerüchte sind falsch!
Die Stadt Werra-Suhl-Tal wird den Prozess kritisch begleiten und die Einflussmöglichkeiten so weit wie möglich ausschöpfen. Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen sich daran sachlich zu beteiligen.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Klotzbach
Bürgermeister
Worum geht es?
Der Regionalplan Südwestthüringen ist ein übergeordnetes Planungsinstrument, das festlegt, wie sich die Region in den kommenden Jahren räumlich entwickeln soll - unter anderem im Bereich der erneuerbaren Energien. Im aktuellen 2. Entwurf werden die sogenannten Vorranggebiete für Windenergieanlagen ausgewiesen. In diesen Gebieten soll der Ausbau der Windkraft vorrangig stattfinden; außerhalb dieser Flächen ist die Errichtung neuer Anlagen in der Regel deutlich erschwert.
Wer ist dafür zuständig?
Zuständig für die Erarbeitung des Regionalplans ist die Regionale Planungsstelle Südwestthüringen in Suhl, nicht die einzelnen Städte und Gemeinden. Die Stadt Werra-Suhl-Tal hat auf die konkrete Gebietsauswahl keinen Einfluss genommen und war an diesem Verfahrensschritt nicht beteiligt. Wir möchten dies hier transparent machen, damit deutlich wird, an welcher Stelle Entscheidungen getroffen werden und wer dafür Ansprechpartner ist.
Welche Gebiete sind für uns relevant?
Damit Sie sich nicht durch den gesamten, sehr umfangreichen Regionalplan arbeiten müssen, haben wir die für unsere Kommune relevanten Vorranggebiete gesondert aufbereitet und auf unserer Website veröffentlicht. Dort finden Sie eine Übersicht, welche Flächen in Werra-Suhl-Tal von der Ausweisung betroffen sind.
Warum werden überhaupt Flächen ausgewiesen?
Hintergrund ist das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes, das seit Februar 2023 in Kraft ist. Es verpflichtet jedes Bundesland, einen bestimmten Anteil seiner Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Für Thüringen liegt dieser sogenannte Flächenbeitragswert bei 1,8 Prozent der Landesfläche bis Ende 2027 und bei 2,2 Prozent bis Ende 2032. Das Land Thüringen hat sich dazu entschieden, diese Vorgabe über die Regionalpläne umzusetzen und auf die einzelnen Planungsregionen zu verteilen - daher die aktuelle Überarbeitung des Regionalplans Südwestthüringen. Diese gesetzliche Verpflichtung besteht unabhängig vom Willen einzelner Kommunen; weder unsere Gemeinde noch die Regionale Planungsstelle können von den vorgegebenen Flächenzielen abweichen, sondern müssen diese erfüllen.
Wann und wo kann ich mich informieren?
Der 2. Entwurf wird im Zeitraum vom 18. Mai 2026 bis einschließlich 20. Juli 2026 öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit haben Sie als Bürgerin oder Bürger die Möglichkeit, sich umfassend über die geplanten Entwicklungen in unserer Region zu informieren.
Die Unterlagen können Sie auf folgenden Wegen einsehen:
Wie kann ich mich beteiligen?
Wenn Sie Anregungen, Bedenken oder Hinweise zu den geplanten Vorranggebieten oder anderen Inhalten des Regionalplans haben, können Sie diese während des Auslegungszeitraums offiziell einbringen:
Jede eingereichte Stellungnahme wird im weiteren Verfahren geprüft und in die Abwägung einbezogen.
Links zum Weiterlesen:
Wir laden Sie herzlich ein, sich mit dem Entwurf zu beschäftigen und von Ihrem Recht auf Beteiligung Gebrauch zu machen. Nur wenn viele Bürgerinnen und Bürger ihre Perspektive einbringen, kann die Planung die Belange unserer Region angemessen berücksichtigen.