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Amtsblatt der Stadt Werra-Suhl-Tal
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

über das Ergebnis der Stichwahl des Ortsteilbürgermeisters in der Stadt Werra-Suhl-Tal, Ortsteil Vitzeroda am 09.06.2024

1. Die Aufrechnung des Ergebnisses einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

2. Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

3. Von den abgegebenen Stimmen entfiel die höchste Stimmenzahl auf folgenden Bewerber:

Er ist zur Ortsteilbürgermeister im Ortsteil Vitzeroda gewählt.

4. Bemerkungen:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Wartburgkreis, Kommunalaufsicht, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

5. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter sowie für alle Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtsregister sind

Werra-Suhl-Tal, den 12. Juni 2024

gez. M. Mähler

Wahlleiter