Die Stadt Werra-Suhl-Tal hat zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht gemäß der Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe (UVV 4.7) alle Grabmale auf den gemeindlich verwalteten Friedhöfen jährlich mindestens einmal auf ihre Standsicherheit zu überprüfen.
Die Überprüfung auf den Friedhöfen findet dieses Jahr in der Zeit vom 15. - 19.07.2024 statt und wird, wie bereits im vergangen Jahren, von fachkundigem Personal durchgeführt.
Die Grabnutzungsberechtigten der Gräber, die bei der Prüfung beanstandet wurden, werden von der Friedhofsverwaltung schriftlich über das Prüfergebnis informiert und zur zeitnahen Instandsetzung des Grabmals aufgefordert.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer (036922) 33134.
gez. E. Noll
Leiterin Ordnungsamt