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Amtsblatt der Stadt Werra-Suhl-Tal
Ausgabe 7/2026
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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 1 Abs.2 BauGB

Lageplan - Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage - Fernbreitenbach, Sondergebiet Photovoltaik“ Stadt Werra-Suhl-Tal - Wartburgkreis

Der Stadtrat der Stadt Werra-Suhl-Tal hat am 10.03.2026 in öffentlicher Sitzung aufgrund § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Photovoltaik-Freiflächenanlage - Fernbreitenbach, Sondergebiet Photovoltaik“ aufzustellen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Offenlage durchgeführt.

Für den Planbereich ist der Vorentwurf vom April 2026 maßgebend.

Anlass der Planung:

Durch den Vorhabenträger ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage - Fernbreitenbach, Sondergebiet Photovol-taik“ mit folgenden Inhalten vorgesehen:

•

Die Errichtung und der Betrieb einer Photovoltaikan-lagen (PV-Anlagen) auf der Grundlage des Erneuer-bare-Energien-Gesetz (EEG) mit einer max. Leistungen von 36 MWp.

•

Innerhalb des Geltungsbereich erfolgen die notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen.

Geltungsbereich des Plangebietes:

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes besitzt eine Größe von ca. 23 ha und umfasst folgende Flurstücke:

 

 

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungspla-nes Sondergebiet Photovoltaik „Auf Richters Land " be-stehend aus der Planzeichnung und der Begründung, Stand 30. April 2026, wird im Zeitraum

Vom 27.07.2026 bis einschließlich 04.09.2026

auf der Internetseite der Stadt Werra-Suhl-Tal unter: 

https://www.stadt-wst.de/news/4363 veröffentlicht.

Zusätzlich werden die Planunterlagen in der Stadt Werra-Suhl-Tal Berka/Werra, Kirchstraße 9, 99837 Werra-Suhl-Tal während der allgemeinen Öffnungszeiten

zu jedermanns Einsicht ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sind elektronisch per E-Mail an bauamt@stadt-werra-suhl-tal.de zu übermitteln. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Wege ab-gegeben werden (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Werra-Suhl-Tal, Markt 1, 99837 Werra-Suhl-Tal zu den o.g. Zeiten).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:

Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden elektronisch beteiligt und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 (1) BauGB).

Umweltprüfung

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Bebauungsplan zu integrieren und wird im Verfahren zur Offenlegung mit öffentlich ausgelegt.

Datenschutz

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates anonymisiert beraten und entschieden.

Werra-Suhl-Tal, den 23.07.2026

M. Klotzbach Bürgermeister