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Amtsblatt der Stadt Werra-Suhl-Tal
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG

Maßstab: ohne / Für die Kartierung ist in Thüringen das TLUBN zuständig.

Lärmaktionsplanung der Stadt Werra-Suhl-Tal

Im Ergebnis der Lärmkartierung in Thüringen hat die Stadt Werra-Suhl-Tal einen Lärmaktionsplan erstellt.

Dieser Lärmaktionsplan ist auf der Homepage der Stadt Werra-Suhl-Tal unter stadt-wst.de eingestellt.

Außerdem kann die Planung in der Stadtverwaltung Werra-Suhl-Tal, Verwaltungsgebäude Kirchstraße 9, in 99837 Werra-Suhl-Tal im Bauamt zu den Sprechzeiten in der Zeit vom 29.07.2024 - 28.08.2024 eingesehen werden.

Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet am 13.09.2024

Erläuterung:

Der für die Aufstellung der Überschreitung des durch die Bundesautobahn A4 notwendige Lärmaktionsplan erstreckt sich auf das unten schraffiert dargestellte unbewohnte Gebiet:

Werra-Suhl-Tal, den 26.07.2024

Maik Klotzbach

Bürgermeister