Berichterstattung zum Lärmaktionsplan
gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024)
Werra-Suhl-Tal
Kommune
Bundesland
Thüringen
1. Allgemeine Angaben
1.1 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde
Name der Stadt/Gemeinde
Werra-Suhl-Tal
Gebietskörperschaft Gemeinde
Amtlicher Gemeindeschlüssel 16063103
Vollständiger Name der Behörde
Stadt Werra-Suhl-Tal
Straße
Markt
Hausnummer 1
Postleitzahl 99837
Ort Werra-Suhl-Tal
E-Mail (freiwillige Angabe) bauamt@stadt-werra-suhl-tal.de
Internet-Adresse (freiwillige Angabe) www.stadt-wst.de
1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen und ggf. anderer Lärmquellen, für die der
1
Lärmaktionsplan aufgestellt wird
Beschreibung der Gemeinde
Seite 1
Werra-Suhl-Tal ist eine Stadt im Wartburgkreis in Thüringen mit 6464 Einwohnern (Stand: 31. Dezember 2017). Sie
entstand am 1. Januar 2019 durch den Zusammenschluss der Landstadt Berka/Werra mit den benachbarten Gemeinden
Dankmarshausen, Dippach und Großensee. Die Stadt Werra-Suhl-Tal liegt im äußersten Westen Thüringens, unmittelbar
an der Landesgrenze zu Hessen. Betroffen von der Lärmkartierung ist Werra-Suhl-Tal durch die in Hessen befindliche
verlaufende Bundesautobahn A 4.
erstmalige Aufstellung
ja
des Lärmaktionsplans
Fortschreibung/ Überarbeitung des
nein vom:
Lärmaktionsplans
2
1.3 Rechtlicher Hintergrund
Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung
in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV.
1.4 Geltende Lärmgrenzwerte
Eine Übersicht geltender nationaler Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von
Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm verwendet werden enthält Anhang III der LAI-Hinweise zur
Lärmaktionsplanung. Das Dokument kann auf folgender Internetseite abgerufen werden:
https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/lai-hinweise-zur-laermaktionsplanung-dritte-aktualisierung_1667389269.pdf
Informationen über zusätzliche Grenzwerte, Auslösewerte o. ä., die im Aktionsplan verwendet wurden (freiwillige
Angabe)
Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung sind: 65db(A) tags, 55 dB(A) nachts
Seite 2
2. Bewertung der Ist-Situation
3
2.1 Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Verkehrslärm ausgesetzt sind
2.1.1 Hauptverkehrsstraßen (freiwillige Angabe)
Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern
L [dB(A)]
55-59 60-64 65-69 70-74 ab75
DEN
Anzahl
0 0 0 0 0
L [dB(A]
45-50 50-54 55-59 60-64 65-69 ab70
NIGHT
Anzahl
0 0 0 0 0
Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im
kartierten Gebiet
L [dB(A)] über 55 über 65 über 75
DEN
2
0,6905 0,1596 0,0041
Fläche/km
Wohnungen/Anzahl 0 0 0
Schulgebäude/Anzahl 0 0 0
Krankenhausgebäude/Anzahl 0 0 0
Angaben zur geschätzte Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen
Fälle ischämischer Fälle starker Fälle starker
Herzkrankheiten Belästigung Schlafstörung
Anzahl 0 0 0
4
2.2 Zusammenfassung der Daten aus den Lärmkarten
Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet…
… einer Lärmbelastung ab 55 dB(A) L durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen
DEN
0
ausgesetzt sind:
… einer Lärmbelastung ab 50 dB(A) L durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen
Night
0
ausgesetzt sind:
2.3 In der Gemeinde vorhandene Lärmprobleme und verbesserungsbedürftige Situationen /
5
bei LAP ohne Maßnahmen: Begründung des Abwägungsergebnises
Bezüglich Hauptverkehrsstraßen und sonstigen Lärmquellen
Seite 3
In Werra-Suhl-Tal sind keine für die Lärmaktionsplanung relevanten Lärmprobleme vorhanden. Die Kartierung der
Gemeinde erfolgte aufgrund der in der Umgebung befindlichen BAB 4. Die Gemeinde ist auf kleiner Fläche verlärmt im
Sinne der Umgebungslärmrichtlinie.
6
2.4 Kriterien für die Prioritätensetzung bei der Ausarbeitung des Lärmaktionsplans (freiwillige Angaben)
Kosten-Nutzen-Analysen
Höhe der Lärmbelastung
Zahl der lärmbelasteten Menschen
Zusätzliche Kriterien / Erläuterungen:
Seite 4
3. Maßnahmeplanung
7
3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung
Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung an Hauptverkehrsstraßen:
8
Lfd. Nr. Erläuterung (Wo, was)
Maßnahmenart
3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre (einschließlich der Maßnahmen
11
zum Schutz ruhiger Gebiete)
Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung an Hauptverkehrsstraßen:
Kosten der
Erläuterung Erläuterungen des erwarteten
8
Lfd. Nr.
Maßnahmenart Maßnahme [€]
(Wo, was) Nutzens (freiwillige Angabe)
(freiwillige Ang.)
Erläuterungen des erwarteten Nutzens (Pflichtangabe)
Seite 5
12
3.3 Langfristige Strategie zum Schutz vor Umgebungslärm
Gibt es eine langfristige Strategie? Nein
Wenn ja: Erläuterung der langfristigen Strategie zur Reduzierung der Lärmbelastung
12
3.4 Schutz ruhiger Gebiete
Die Ausweisung ruhiger Gebiete wurde geprüft. Angabe, ob im Lärmaktionsplan Nein
ruhige Gebiete festgesetzt werden:
Wenn ja:
Lfd. Nr. Name des ruhigen Gebietes Art des Ruhigen Gebietes Schutzmaßnahmen
Zusätzlich ist im Rahmen der Berichterstattung die räumliche Ausdehnung der jeweiligen ruhigen Gebiete in
14
georeferenzierter Form zu übermitteln.
3.5 Geschätzte Anzahl der Personen in dem vom Aktionsplan erfassten Gebiet, für die sich der
15
Verkehrslärm durch die vorgesehenen Maßnahmen innerhalb der nächsten fünf Jahre reduziert
Anzahl entlastete Personen an Hauptverkehrsstraßen 0
Seite 6
17
4. Mitwirkung der Öffentlichkeit
18
4.1 Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung
Von: 29.07.2024 Bis: 28.08.2024
19
4.2 Art der öffentlichen Mitwirkung
Anzeigen/Werbung
Ansprache verschiedener Interessenträger
Informationskampagne
Besprechungen/Sitzungen
Öffentliche Veranstaltung
Umfrage
Workshop
Andere Mittel/Instrumente
Information über Internetseite der Stadt und Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt; Auslegung
des Entwurfs in der Stadtverwaltung, Verwaltungsgebäude Kirchstraße 9, 99837 Werra-Suhl-Tal
4.3 Art der Interessenträger, die an der öffentlichen Konsultation teilgenommen haben
Bürger/Bürgerinnen
Nichtstaatliche Organisationen
Staatliche Stellen
Privatwirtschaft
Andere Interessenträger (freiwillige Angabe)
Anzahl der Personen, die an der öffentlichen Konsultation teilgenommen
haben (freiwillige Angabe) :
Seite 7
20
4.4 Berücksichtigung der Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit
Angabe, ob im Laufe der öffentlichen Konsultation Stellung-
nahmen eingegangen sind:
Angabe, ob die während der öffentlichen Konsultation einge-
gangenen Stellungnahmen in den LAP aufgenommen wurden:
Angabe, ob der LAP nach der öffentlichen Konsultation über-
arbeitet wurde:
Wenn ja, Erläuterung, wie der Lärmaktionsplan nach der öffentlichen Konsultation überarbeitet wurde:
21
4.5 Dokumentation (freiwillige Angaben)
Inhaltliche Zusammenfassung der öffentlichen Konsultation:
Es gingen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung keine Stellungnahmen oder Vorschläge zum Entwurf des LAP ein.
Link zur Webseite mit Dokumenten der öffentlichen Konsultation (Protokoll):
Seite 8
5 Finanzielle Informationen zum Lärmaktionsplan (freiwillige Angaben)
Geschätzte Gesamtkosten (für die Aufstellung) des Aktionsplans
0
(ohne Maßnahmenumsetzung) [€] :
Geschätztes Kosten-Nutzen-Verhältnis der im Aktionsplan 0
22
beschriebenen Maßnahmen :
Seite 9
22
6 Evaluierung des Aktionsplans
6.1 Überprüfung der Umsetzung
Angabe, ob Regelungen für die Überprüfung der Umsetzung des
Lärmaktionsplans vorgesehen sind
Wenn ja: Erläuterung der geplanten Regelungen für die Überprüfung der Umsetzung des Lärmaktionsplans (freiwillige
Angabe)
6.2 Überprüfung der Wirksamkeit
Angabe, ob Regelungen für die Überprüfung der Wirksamkeit des
Lärmaktionsplans vorgesehen sind
24
Wenn ja: Nennung der geplanten Regelung (freiwillige Angabe)
Seite 10
7 Inkrafttreten des Aktionsplans
24
7.1 Der Lärmaktionsplan ist in Kraft durch Stadt-/Gemeinderatsbeschluss getreten
am:
26
7.2 Datum des voraussichtlichen Abschlusses der Umsetzung des Lärmaktionsplans (freiwillige Angabe)
zum:
27
7.3 Link zum Aktionsplan im Internet
Seite 11