Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Werra-Suhl-Tal
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Lärmaktionsplan

Berichterstattung zum Lärmaktionsplan

gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024)

Werra-Suhl-Tal

Kommune

Bundesland

Thüringen

1. Allgemeine Angaben

1.1 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde

Name der Stadt/Gemeinde

Werra-Suhl-Tal

Gebietskörperschaft Gemeinde

Amtlicher Gemeindeschlüssel 16063103

Vollständiger Name der Behörde

Stadt Werra-Suhl-Tal

Straße

Markt

Hausnummer 1

Postleitzahl 99837

Ort Werra-Suhl-Tal

E-Mail (freiwillige Angabe) bauamt@stadt-werra-suhl-tal.de

Internet-Adresse (freiwillige Angabe) www.stadt-wst.de

1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen und ggf. anderer Lärmquellen, für die der

1

Lärmaktionsplan aufgestellt wird

Beschreibung der Gemeinde

Seite 1

Werra-Suhl-Tal ist eine Stadt im Wartburgkreis in Thüringen mit 6464 Einwohnern (Stand: 31. Dezember 2017). Sie

entstand am 1. Januar 2019 durch den Zusammenschluss der Landstadt Berka/Werra mit den benachbarten Gemeinden

Dankmarshausen, Dippach und Großensee. Die Stadt Werra-Suhl-Tal liegt im äußersten Westen Thüringens, unmittelbar

an der Landesgrenze zu Hessen. Betroffen von der Lärmkartierung ist Werra-Suhl-Tal durch die in Hessen befindliche

verlaufende Bundesautobahn A 4.

erstmalige Aufstellung

ja

des Lärmaktionsplans

Fortschreibung/ Überarbeitung des

nein vom:

Lärmaktionsplans

2

1.3 Rechtlicher Hintergrund

Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung

in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV.

1.4 Geltende Lärmgrenzwerte

Eine Übersicht geltender nationaler Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von

Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm verwendet werden enthält Anhang III der LAI-Hinweise zur

Lärmaktionsplanung. Das Dokument kann auf folgender Internetseite abgerufen werden:

https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/lai-hinweise-zur-laermaktionsplanung-dritte-aktualisierung_1667389269.pdf

Informationen über zusätzliche Grenzwerte, Auslösewerte o. ä., die im Aktionsplan verwendet wurden (freiwillige

Angabe)

Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung sind: 65db(A) tags, 55 dB(A) nachts

Seite 2

2. Bewertung der Ist-Situation

3

2.1 Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Verkehrslärm ausgesetzt sind

2.1.1 Hauptverkehrsstraßen (freiwillige Angabe)

Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern

L [dB(A)]

55-59 60-64 65-69 70-74 ab75

DEN

Anzahl

0 0 0 0 0

L [dB(A]

45-50 50-54 55-59 60-64 65-69 ab70

NIGHT

Anzahl

0 0 0 0 0

Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im

kartierten Gebiet

L [dB(A)] über 55 über 65 über 75

DEN

2

0,6905 0,1596 0,0041

Fläche/km

Wohnungen/Anzahl 0 0 0

Schulgebäude/Anzahl 0 0 0

Krankenhausgebäude/Anzahl 0 0 0

Angaben zur geschätzte Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen

Fälle ischämischer Fälle starker Fälle starker

Herzkrankheiten Belästigung Schlafstörung

Anzahl 0 0 0

4

2.2 Zusammenfassung der Daten aus den Lärmkarten

Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet…

… einer Lärmbelastung ab 55 dB(A) L durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen

DEN

0

ausgesetzt sind:

… einer Lärmbelastung ab 50 dB(A) L durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen

Night

0

ausgesetzt sind:

2.3 In der Gemeinde vorhandene Lärmprobleme und verbesserungsbedürftige Situationen /

5

bei LAP ohne Maßnahmen: Begründung des Abwägungsergebnises

Bezüglich Hauptverkehrsstraßen und sonstigen Lärmquellen

Seite 3

In Werra-Suhl-Tal sind keine für die Lärmaktionsplanung relevanten Lärmprobleme vorhanden. Die Kartierung der

Gemeinde erfolgte aufgrund der in der Umgebung befindlichen BAB 4. Die Gemeinde ist auf kleiner Fläche verlärmt im

Sinne der Umgebungslärmrichtlinie.

6

2.4 Kriterien für die Prioritätensetzung bei der Ausarbeitung des Lärmaktionsplans (freiwillige Angaben)

Kosten-Nutzen-Analysen

Höhe der Lärmbelastung

Zahl der lärmbelasteten Menschen

Zusätzliche Kriterien / Erläuterungen:

Seite 4

3. Maßnahmeplanung

7

3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung

Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung an Hauptverkehrsstraßen:

8

Lfd. Nr. Erläuterung (Wo, was)

Maßnahmenart

3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre (einschließlich der Maßnahmen

11

zum Schutz ruhiger Gebiete)

Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung an Hauptverkehrsstraßen:

Kosten der

Erläuterung Erläuterungen des erwarteten

8

Lfd. Nr.

Maßnahmenart Maßnahme [€]

(Wo, was) Nutzens (freiwillige Angabe)

(freiwillige Ang.)

Erläuterungen des erwarteten Nutzens (Pflichtangabe)

Seite 5

12

3.3 Langfristige Strategie zum Schutz vor Umgebungslärm

Gibt es eine langfristige Strategie? Nein

Wenn ja: Erläuterung der langfristigen Strategie zur Reduzierung der Lärmbelastung

12

3.4 Schutz ruhiger Gebiete

Die Ausweisung ruhiger Gebiete wurde geprüft. Angabe, ob im Lärmaktionsplan Nein

ruhige Gebiete festgesetzt werden:

Wenn ja:

Lfd. Nr. Name des ruhigen Gebietes Art des Ruhigen Gebietes Schutzmaßnahmen

Zusätzlich ist im Rahmen der Berichterstattung die räumliche Ausdehnung der jeweiligen ruhigen Gebiete in

14

georeferenzierter Form zu übermitteln.

3.5 Geschätzte Anzahl der Personen in dem vom Aktionsplan erfassten Gebiet, für die sich der

15

Verkehrslärm durch die vorgesehenen Maßnahmen innerhalb der nächsten fünf Jahre reduziert

Anzahl entlastete Personen an Hauptverkehrsstraßen 0

Seite 6

17

4. Mitwirkung der Öffentlichkeit

18

4.1 Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung

Von: 29.07.2024 Bis: 28.08.2024

19

4.2 Art der öffentlichen Mitwirkung

Anzeigen/Werbung

Ansprache verschiedener Interessenträger

Informationskampagne

Besprechungen/Sitzungen

Öffentliche Veranstaltung

Umfrage

Workshop

Andere Mittel/Instrumente

Information über Internetseite der Stadt und Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt; Auslegung

des Entwurfs in der Stadtverwaltung, Verwaltungsgebäude Kirchstraße 9, 99837 Werra-Suhl-Tal

4.3 Art der Interessenträger, die an der öffentlichen Konsultation teilgenommen haben

Bürger/Bürgerinnen

Nichtstaatliche Organisationen

Staatliche Stellen

Privatwirtschaft

Andere Interessenträger (freiwillige Angabe)

Anzahl der Personen, die an der öffentlichen Konsultation teilgenommen

haben (freiwillige Angabe) :

Seite 7

20

4.4 Berücksichtigung der Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit

Angabe, ob im Laufe der öffentlichen Konsultation Stellung-

nahmen eingegangen sind:

Angabe, ob die während der öffentlichen Konsultation einge-

gangenen Stellungnahmen in den LAP aufgenommen wurden:

Angabe, ob der LAP nach der öffentlichen Konsultation über-

arbeitet wurde:

Wenn ja, Erläuterung, wie der Lärmaktionsplan nach der öffentlichen Konsultation überarbeitet wurde:

21

4.5 Dokumentation (freiwillige Angaben)

Inhaltliche Zusammenfassung der öffentlichen Konsultation:

Es gingen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung keine Stellungnahmen oder Vorschläge zum Entwurf des LAP ein.

Link zur Webseite mit Dokumenten der öffentlichen Konsultation (Protokoll):

Seite 8

5 Finanzielle Informationen zum Lärmaktionsplan (freiwillige Angaben)

Geschätzte Gesamtkosten (für die Aufstellung) des Aktionsplans

0

(ohne Maßnahmenumsetzung) [€] :

Geschätztes Kosten-Nutzen-Verhältnis der im Aktionsplan 0

22

beschriebenen Maßnahmen :

Seite 9

22

6 Evaluierung des Aktionsplans

6.1 Überprüfung der Umsetzung

Angabe, ob Regelungen für die Überprüfung der Umsetzung des

Lärmaktionsplans vorgesehen sind

Wenn ja: Erläuterung der geplanten Regelungen für die Überprüfung der Umsetzung des Lärmaktionsplans (freiwillige

Angabe)

6.2 Überprüfung der Wirksamkeit

Angabe, ob Regelungen für die Überprüfung der Wirksamkeit des

Lärmaktionsplans vorgesehen sind

24

Wenn ja: Nennung der geplanten Regelung (freiwillige Angabe)

Seite 10

7 Inkrafttreten des Aktionsplans

24

7.1 Der Lärmaktionsplan ist in Kraft durch Stadt-/Gemeinderatsbeschluss getreten

am:

26

7.2 Datum des voraussichtlichen Abschlusses der Umsetzung des Lärmaktionsplans (freiwillige Angabe)

zum:

27

7.3 Link zum Aktionsplan im Internet

Seite 11