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Auengrund-Echo
Ausgabe 1/2023
Gemeinde Auengrund
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Bekanntmachung

1. Satzung

zur Änderung der Hauptsatzung der

Gemeinde Auengrund

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415), erlässt die Gemeinde Auengrund die folgende 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung:

Artikel 1

1. § 14 Absatz 5 erhält folgenden Wortlaut:

§ 14 Entschädigungen

(5) Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:

-

der Ortsteilbürgermeister

des Ortsteils Brattendorf

277,00 Euro,

des Ortsteils Crock

277,00 Euro,

des Ortsteils Merbelsrod

157,00 Euro,

des Ortsteils Oberwind

157,00 Euro,

des Ortsteils Poppenwind

157,00 Euro,

des Ortsteils Schwarzbach

157,00 Euro,

des Ortsteils Wiedersbach

157,00 Euro,

-

der ehrenamtliche Beigeordnete

215,00 Euro.

Die Aufwandsentschädigung nach Satz 1 ist jährlich zu überprüfen. Übersteigt der Mindestbetrag nach § 1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 der Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürAufEVO) die festgesetzte Aufwandsentschädigung, ist diese neu festzusetzen.

Artikel 2

1. § 15 Abs. 3 erhält folgenden Wortlaut:

§ 15 Öffentliche Bekanntmachungen

(3) Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse erfolgt an der Verkündungstafel am Rathaus Crock, Kirchweg 8, 98673 Auengrund, OT Crock, und ist mit dem Ablauf des ersten Tages des Aushangs an der Verkündungstafel an diesem Tag vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen dürfen jedoch erst am Tag nach der jeweiligen Sitzung abgenommen werden. Zwischen dem Tag der Bekanntmachung und dem Tag der Sitzung müssen mindestens vier volle Kalendertage liegen.

2. Nach § 15 Abs. 3 wird ein neuer Abs. 4 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

(4) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Ortsteilräte erfolgt an den Verkündungstafeln des jeweiligen Ortsteils und ist mit dem Ablauf des ersten Tages des Aushangs an den Verkündungstafeln an diesem Tag vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen dürfen jedoch erst am Tag nach der jeweiligen Sitzung abgenommen werden. Die Verkündungstafeln befinden sich an folgenden Orten:

1.

Brattendorf:

-

Zum Bahnhof (Dorfplatz),

-

Schleusinger Straße (Bushaltestelle an der Grundschule in Richtung Schleusingen),

-

Schleusinger Straße 64 (Auengrundcenter),

2.

Crock

-

Sohlgasse,

-

Waisagrundstraße (Alte Waage),

3.

Merbelsrod

-

Hufeisenstraße (Backhaus),

4.

Oberwind

-

Brattendorfer Straße 1 (Dorfgemeinschaftshaus),

5.

Poppenwind

-

Dorfstraße 11 (Dorfplatz),

6.

Schwarzbach

-

Zur Schleuse 7 (Dorfgemeinschaftshaus),

-

Wiedersbacher Straße-Abzweig Waldstraße,

7.

Wiedersbach

-

Hauptstraße 55 (Dorfgemeinschaftshaus).

Die ehrenamtlichen Ortsteilbürgermeister des jeweiligen Ortsteils sind eigenverantwortlich für die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Ortsteilrates zuständig.

Die öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des jeweiligen Ortsteilrates erfolgt an den in Satz 3 genannten Verkündungstafeln für den jeweiligen Ortsteil.

3. Der bisherige § 15 Abs. 4 wird zu § 15 Abs. 5.

4. Der bisherige § 15 Abs. 5 wird zu § 15 Abs. 6.

Inkrafttreten

Artikel 1 dieser Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Artikel 2 dieser Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Auengrund, den ...

Pfötsch

Bürgermeister — - Siegel -