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Auengrund-Echo
Ausgabe 1/2023
Gemeinde Auengrund
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Anmerkung für alle Satzungen

Anmerkung:

Die vorstehende Satzung wurde mit Schreiben vom 31.01.2023 des Amtes für Kommunalaufsicht im Landratsamt Hildburghausen bestätigt und zur vorzeitigen Bekanntmachung nach § 21 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung zugelassen.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.