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Auengrund-Echo
Ausgabe 1/2024
Gestaltung Seite 2
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ACHTUNG – Gesetzliche Änderung ab 01.01.2024

Keine Ausstellung oder Verlängerung von Kinderreisepässen

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens (BGBl. 2023 I Nr. 271 vom 12.10.2023), welches am 08.10.2023 vom Bundestag beschlossen wurde, können ab dem 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert werden.

Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Auengrund werden daher angehalten, die Einreisebestimmungen ihres Ziellandes frühzeitig zu prüfen und rechtzeitig einen Reisepass oder Personalausweis für ihre Kinder zu beantragen.

Im Gegensatz zum Kinderreisepass, welcher vor Ort ausgefertigt werden konnte, müssen hierbei Bearbeitungs- und Versandzeiten der Bundesdruckerei berücksichtigt werden. In dringenden Fällen können auch vorläufige Personaldokumente ausgestellt werden. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere für die Beantragung vorläufiger Reisepässe strenge Vorschriften und Nachweispflichten gelten. Kinderreisepässe, welche noch bis 2024 Gültigkeit haben, behalten diese bis zum angegebenen Ablaufdatum bei. Weitere Informationen darüber, welche Dokumente für Ihre Reise notwendig sind, finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).

Information zu An-, Ab- und Ummeldung einer Wohnung beim zuständigen Abfallamt

Die Abfallgebühren werden jährlich entsprechend der gültigen Gebührensatzung des Landkreises erhoben.

Je nach Wohnsitz bzw. Standort müssen sich private Personen und Gewerbebetreibende bei der Abfallwirtschaft an- oder abmelden. Dazu sind die An-, Ab-, oder Ummeldungen im Amt unaufgefordert und zeitnah vorzulegen.