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Auengrund-Echo
Ausgabe 1/2025
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Die Durchführung des gemeindlichen Winterdienstes erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und im Rahmen der technischen sowie personellen Leistungsfähigkeit der Abteilung Bauhof - Gemeinde Auengrund.

Die Reihenfolge der Abarbeitung des festgelegten Räum,- und Streuplanes erfolgt hierbei nach vorgegebener Priorisierung aller Straßen und Wege des Gemeindegebietes.

Eine uneingeschränkte Räum,- und Streupflicht besteht jedoch nicht!

Die Mitarbeiter der Abteilung Bauhof der Gemeinde Auengrund bemühen sich dennoch fortwährend, im Rahmen unserer (diktierten) Möglichkeiten, Straßenverhältnisse zu optimieren!