Die Durchführung des gemeindlichen Winterdienstes erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und im Rahmen der technischen sowie personellen Leistungsfähigkeit der Abteilung Bauhof - Gemeinde Auengrund.
Die Reihenfolge der Abarbeitung des festgelegten Räum,- und Streuplanes erfolgt hierbei nach vorgegebener Priorisierung aller Straßen und Wege des Gemeindegebietes.
Eine uneingeschränkte Räum,- und Streupflicht besteht jedoch nicht!
Die Mitarbeiter der Abteilung Bauhof der Gemeinde Auengrund bemühen sich dennoch fortwährend, im Rahmen unserer (diktierten) Möglichkeiten, Straßenverhältnisse zu optimieren!