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Auengrund-Echo
Ausgabe 1/2025
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Zum 01.01.2025 ist der Erwerb von Untersuchungsberechtigungsscheinen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz künftig nur noch durch eine digitale Antragstellung oder eine Antragstellung beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) möglich.

Um den Untersuchungsberechtigungsschein zu beantragen, werden zwei Möglichkeiten bereitgestellt:

1.

Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins online

www.untersuchungsverechtigungsschein.de

2.

Oder in schriftlicher Form beim:

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Abteilung Arbeitsschutz

Regionalinspektion Südthüringen

Karl-Liebknecht-Straße 4

98527 Suhl