Zum 01.01.2025 ist der Erwerb von Untersuchungsberechtigungsscheinen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz künftig nur noch durch eine digitale Antragstellung oder eine Antragstellung beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) möglich.
Um den Untersuchungsberechtigungsschein zu beantragen, werden zwei Möglichkeiten bereitgestellt:
| 1. | Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins online |
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| www.untersuchungsverechtigungsschein.de |
| 2. | Oder in schriftlicher Form beim: |
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| Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz |
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| Abteilung Arbeitsschutz |
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| Regionalinspektion Südthüringen |
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| Karl-Liebknecht-Straße 4 |
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| 98527 Suhl |