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Auengrund-Echo
Ausgabe 1/2025
Gemeinde Auengrund
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Information zur neuen Grundsteuer für Pächter gemeindlicher Flächen

Zum 01. Januar 2025 wird bundesweit die neue Grundsteuer erhoben. Mit der Geltung des neuen Gesetzes wird gleichzeitig eine bisherige Sonderregelung für landwirtschaftliche Grundstücke in den neuen Bundesländern aufgehoben. Bis zum 31. Dezember 2024 war es üblich, dass der Schuldner der Grundsteuer der Pächter war.

Nunmehr gilt auch für die Eigentümer landwirtschaftlicher Nutzflächen in den neuen Bundesländern, dass diese Schuldner der Grundsteuer sind und im Gegensatz zur Regelung bis Ende 2024 dann ab 2025 die festgesetzte Grundsteuer zahlen müssen.

Im Zuge des zuvor genannten möchten wir Sie hiermit darüber informieren, dass in Bezug auf den bestehenden Pachtvertrag eine Änderung vorzunehmen sein wird. Ab sofort gilt für Pächter gemeindlicher Flächen, dass diese neben dem Pachtzins zusätzlich auch die Grundsteuer für das Pachtgrundstück anteilmäßig der gepachteten Grundstücksfläche zur Gesamtgrundstücksfläche zu entrichten haben.

Diese Anpassung des Vertrages erfolgt, um die Gesamtkosten aus dem Pachtverhältnis bestehend aus Pachtzins und Grundsteuer künftig ordnungsgemäß und transparent zu regeln. Hierfür gibt es mehrere Alternativen. Sobald die die Pachtgrundstücke betreffenden Grundsteuerbescheide ausgestellt worden sind, wird die Gemeindeverwaltung mit Ihnen in Kontakt treten und zusammen eruieren, welche der möglichen Alternativen bezüglich Ihres Pachtvertrages in Frage kommt.

Für Rückfragen oder bei Bedarf an weiteren Erläuterungen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

-Ihr Bauamt-