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Auengrund-Echo
Ausgabe 1/2026
Gemeinde Auengrund
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Amtlicher Teil

Übersichtsplan; Quelle: Thüringen Viewer; Darstellung unmaßstäblich



Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des qualifizierten Bebauungsplanes "Bereich nordöstlich Siedlungsstraße Gemarkung Brattendorf" gemäß § 30 Abs. (1) BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Auengrund hat in seiner Sitzung am 20.01.2026 den Entwurf des qualifizierten Bebauungsplanes "Bereich nordöstlich Siedlungsstraße" in der Gemarkung Brattendorf, Flurstücke 1089/3; 1088/3 und 1087/7 (Vorlagen-Nr. 2026/0005) Stand 16.12.2025, gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.

Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Zur Deckung des Wohnbauflächenbedarfs der Gemeinde Auengrund möchte die Gemeinde ein Allgemeines Wohngebiet im Ortsteil Brattendorf entwickeln. Geplant ist die Errichtung von ca. 3 Einfamilienhäusern.

Das Plangebiet umfasste eine Fläche von ca. 0,33 ha. Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke:

1089/3

1088/3

1087/7

1032/2 Teilfläche

1090/2 Teilfläche

Der Geltungsbereich des Plangebietes wird im Wesentlichen begrenzt:

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im Norden durch die freie Landschaft,

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im Westen grenzt die Wohnbebauung der Siedlungsstraße an

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im Osten durch die freie Landschaft

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im Süden durch Garten- und Grünland bzw. Mähweide mit Nebengebäuden,

Die Geltungsbereichsgrenzen sind durch Grenzpunkte definiert. An Stellen, wo der Geltungsbereich nicht katasterscharf ist, ist eine nachvollziehbare Bemaßung angebracht.

Das Planvorhaben entspricht nicht der aktuellen Rechtslage der §§ 34 und 35 BauGB. Mit dem Bebauungsplan werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Bauvorhaben geschaffen.

Im Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung zum Planentwurf gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB wurden Bedenken und Hinweise im Entwurf berücksichtigt.

Bestandteil des Bauleitplanverfahrens ist die Umweltprüfung, die für die Belange des Umweltschutzes durchzuführen ist. Diese umfasst die Ermittlung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen und deren Beschreibung und Bewertung in einem Umweltbericht. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung des Bauleitplans.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

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umweltbezogene Stellungnahmen der UNB vom 24.09.2025

Hinweis auf Änderung Gebietsausweisung abweichend vom FNP

Hinweise auf bestehende Gebietsnutzung und relevante übergeordnete Planungen

Hinweise zum Umweltbericht zur Vorplanung

In den nachfolgend genannten Unterlagen werden Informationen zu folgenden Themenbereichen gegeben:

Umweltbericht / Grünordnungsplan

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Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen des Bebauungsplanes auf die Schutzgüter Mensch, Klima/Luft, Landschaft, Boden, Kultur-/sonstige Sachgüter, Wasser

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Darstellung von Auswirkungen/Maßnahmen

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Potenzialabschätzung Artenschutzbelange

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Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

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Berechnung des Ausgleichsbedarfs

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Maßnahmenkonzept zur Vermeidung und Kompensation von Eingriffen

Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes qualifizierten Bebauungsplan "Bereich nordöstlich Siedlungsstraße Gemarkung Brattendorf" der Gemeinde Auengrund, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 mit textlichen Festsetzungen und der Begründung (Fassung mit Stand vom 16.12.2025) gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Zeit

vom 02.02.2026 bis 02.03.2026

während der Dienstzeiten* in der Verwaltung der Gemeinde Auengrund, Kirchweg 8, 98673 Auengrund, OT Crock (Bauamt, Zimmer 202).

* Dienstzeiten der Verwaltung der Gemeinde Auengrund, Kirchweg 8, 98673 Auengrund, OT Crock:

Die Unterlagen zum Vorentwurf (Bebauungsplan, Begründung und Umweltbericht) können, während der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit auch online/digital auf der Homepage der Gemeinde "Auengrund" unter https://www.auengrund.de eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch an 'Gemeinde Auengrund - Keil, Anka' bauamt3@gv-auengrund.de übermittelt werden sollen, jedoch bei Bedarf auch Stellungnahmen auf anderem Wege abgegeben werden können, u.a. während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können. Gleichzeitig wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen über den Bauleitplan können unberücksichtigt bleiben. Anträge nach § 47 VwGO sind unzulässig.

Crock, den 30.01.2026

gez. René Pfötsch

Bürgermeister

Gemeinde Auengrund