Die Auszahlung des Ertrages aus der Jagdnutzung an die Jagdgenossen nach dem Verhältnis des Flächeninhaltes ihrer beteiligten Grundstücke erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Antrages mit Flächennachweis. Die zu verwendenden Antragsformulare sind beim Jagdvorsteher Uwe Adam, Oberwind, Brattendorfer Str. 11, 98673 Auengrund erhältlich. Die Auszahlungsanträge müssen bis spätestens 31. Januar 2024 beim Jagdvorsteher eingegangen sein (Ausschlußfrist). Später eingereichte Auszahlungsanträge werden nicht berücksichtigt!