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Auengrund-Echo
Ausgabe 2/2023
Gemeinde Auengrund
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Interessenbekundung zur Schöffenwahl 2023

Am 31.12.2023 endet bundesweit die Amtszeit der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen und Jugendschöffen. In Thüringen scheiden eine Vielzahl von Personen aus ihrem Amt. Infolgedessen sind im Jahre 2023 Neuwahlen durchzuführen. Das Wahlverfahren ist in den §§ 36 - 44 sowie § 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und § 35 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) geregelt. Die Gemeinde Auengrund muss in diesem Zusammenhang eine Vorschlagsliste für die Wahl der Erwachsenenschöffen erstellen.

Die Vorbereitungen für die Schöffenwahl 2023 sind in Thüringen bereits angelaufen. Für die Bürgerinnen und Bürger hat das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz eine Informationsbroschüre zum Schöffenamt aufgelegt. Die Broschüre liegt in den Amtsgerichten bereit. Auch die Gemeinde Auengrund hat Broschüren angefordert, die in der Gemeindeverwaltung ausliegen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können ihr Interesse für die Aufnahme in die Vorschlagsliste in der Gemeindeverwaltung anzeigen. Zur Vereinfachung werden dort Formulare bereitgestellt, die zur Interessenbekundung gegenüber der Gemeinde verwendet werden können.

Um geeignete Kandidaten zu finden, werben wir hiermit um Ihr Engagement. Bitte bekunden Sie ihr Interesse an diesem sehr interessanten Ehrenamt.

Die Gemeinde Auengrund wird nach Abschluss der Interessenbekundung eine Vorschlagsliste für die Schöffengerichte im Amtsgerichtsbezirk Hildburghausen erstellen, die der Gemeinderat beschließt.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an die

Gemeindeverwaltung Auengrund

Herrn Möller

Kirchweg 8, 98673 Auengrund

Telefon: 03686/391222

Mail: hauptamt@gv-auengrund.de

Hier erhalten Sie auch Auskünfte und Antragsformulare. Da die Vorschlagsliste bis zum 15.06.2023 erstellt und vom Gemeinderat bestätigt sein muss, sollten die Interessenbekundungen bis 15.04.2023 in der Gemeindeverwaltung vorliegen.

Wir freuen uns über engagierte Bürgerinnen und Bürger.

Ihre Gemeindeverwaltung