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Auengrund-Echo
Ausgabe 2/2024
Gemeinde Auengrund
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2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Auengrund

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Auengrund die folgende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung:

Artikel 1

1. § 14 Absatz 5 erhält folgenden Wortlaut:

§ 14 Entschädigungen

(5)

Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:

-

der Ortsteilbürgermeister

des Ortsteils Brattendorf

298,00 Euro,

des Ortsteils Crock

298,00 Euro,

des Ortsteils Merbelsrod

169,00 Euro,

des Ortsteils Oberwind

169,00 Euro,

des Ortsteils Poppenwind

169,00 Euro,

des Ortsteils Schwarzbach

169,00 Euro,

des Ortsteils Wiedersbach

169,00 Euro,

-

der ehrenamtliche Beigeordnete

231,00 Euro.

Die Aufwandsentschädigung nach Satz 1 ist jährlich zu überprüfen. Übersteigt der Mindestbetrag nach § 1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 der Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürAufEVO) die festgesetzte Aufwandsentschädigung, ist diese neu festzusetzen.

Artikel 2

Inkrafttreten

Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Auengrund tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Auengrund, den 29.01.2024

Pfötsch —  -- Siegel --

Bürgermeister

Gemeinde Auengrund