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Auengrund-Echo
Ausgabe 2/2025
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Das Einwohnermeldeamt weist darauf hin, dass im Jahr 2025 wieder eine Vielzahl von Ausweisen und Reisepässen ihre Gültigkeit verlieren.

Inhaber von Ausweisen und Reisepässen, deren Gültigkeit endet, sollten ca. 4 Wochen vor Ablauf einen Antrag auf Ausstellung eines neuen Dokuments stellen. Dazu ist ein aktuelles Passfoto (biometrisch) und die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch mitzubringen. Außerdem sind bei Beantragung die anfallenden Kosten zu begleichen.

Gebühren für Personaldokumente (gültig ab 01.01.2024)

Ausstellung eines Personalausweises unter 24 Jahre

22,80 Euro

Ausstellung eines Personalausweises über 24 Jahre

37,00 Euro

Ausstellung eines Reisepasses unter 24 Jahre

37,50 Euro

Ausstellung eines Reisepasses über 24 Jahre

70,00 Euro

Es wird darauf hingewiesen, dass lt. Personalausweisgesetz jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet ist, einen Personalausweis zu besitzen. Das gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen.

Für den Besuch im Einwohnermeldeamt sind grundsätzlich Termine zu vereinbaren.

Ihr Einwohnermeldeamt