Ab dem 07. Februar 2026 gelten bundesweit neue Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen. Der Bundesrat hat der entsprechenden Verordnung am 30. Januar 2026 zugestimmt. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV)) steigen die Gebühren.
Ab dem 07. Februar 2026 kostet die Neuausstellung des Personalausweises:
Hintergrund der bundesweiten Änderung im Ausweiswesen sind die gestiegenen Herstellungs- und Produktionskosten der Ausweisdokumente bei der Bundesdruckerei. Die Gemeinde Auengrund weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Gebührenerhöhung eine unmittelbar umzusetzende Vorgabe der Bundesregierung ist und keine eigene Entscheidung der Verwaltung darstellt.
-Ihr Einwohnermeldeamt-